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Erbschaftsteuer Freibeträge 2026: Was Du wirklich steuerfrei erbst

Erbschaftsteuer Freibeträge 2026: Was Du wirklich steuerfrei erbst

18.09.2026

Lesezeit 4 Minuten

Zusammenfassung

Wie viel Du steuerfrei erbst, hängt fast vollständig vom Verwandtschaftsgrad ab – von 500.000 Euro für Ehepartner bis 20.000 Euro für Freunde. Der Ratgeber listet alle Freibeträge und Steuersätze und zeigt, wie sich Versorgungsfreibeträge und die Zehnjahresregel nutzen lassen.

Zusammenfassung

Wie viel Du steuerfrei erbst, hängt fast vollständig vom Verwandtschaftsgrad ab – von 500.000 Euro für Ehepartner bis 20.000 Euro für Freunde. Der Ratgeber listet alle Freibeträge und Steuersätze und zeigt, wie sich Versorgungsfreibeträge und die Zehnjahresregel nutzen lassen.

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Ein Erbe ist selten nur eine Frage des Geldes. Meistens steckt Trauer dahinter, manchmal auch Erleichterung, fast immer aber Unsicherheit. Eine der ersten Fragen, die sich stellt: Muss ich auf mein Erbe überhaupt Steuern zahlen? Die Antwort hängt fast vollständig von den Erbschaftsteuer Freibeträgen ab, die Dir das Gesetz zugesteht.

Diese Freibeträge entscheiden, ob Dein Erbe komplett steuerfrei bleibt oder ob das Finanzamt mitverdient. Je enger Deine Verwandtschaft zum Verstorbenen war, desto großzügiger fällt der Freibetrag aus. Dieser Leitfaden zeigt Dir alle aktuellen Beträge für 2026, erklärt die Steuerklassen und gibt Dir praktische Tipps, wie Du Freibeträge optimal nutzt.

Erbschaftsteuer Freibeträge 2026 im Überblick

Der persönliche Freibetrag ist in § 16 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes geregelt. Er wird vom geerbten Vermögen abgezogen, bevor überhaupt eine Steuer berechnet wird. Nur der Teil, der über dem Freibetrag liegt, wird versteuert.

Die folgende Tabelle zeigt, wie viel jede Personengruppe 2026 steuerfrei erben darf.

VerwandtschaftsgradFreibetragSteuerklasse
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner500.000 €I
Kinder, Stief- und Adoptivkinder400.000 €I
Enkelkinder (Eltern bereits verstorben)400.000 €I
Enkelkinder (Eltern leben noch)200.000 €I
Urenkel, Eltern und Großeltern100.000 €I
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 €II
Schwiegerkinder, Schwiegereltern20.000 €II
Geschiedene Ehepartner20.000 €II
Alle übrigen Personen (Freunde, Lebensgefährten)20.000 €III

Wichtig zu wissen: Jeder Erbe erhält seinen eigenen Freibetrag. Erben also Ehepartner und zwei Kinder gemeinsam, addieren sich die Freibeträge auf 1,3 Millionen Euro, die insgesamt steuerfrei bleiben.

Wie hoch ist der Freibetrag für Ehepartner und Kinder?

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner profitieren mit 500.000 Euro vom höchsten persönlichen Freibetrag. Das ist kein Zufall, sondern soll den überlebenden Partner finanziell absichern, gerade wenn eine gemeinsame Immobilie oder größere Ersparnisse im Spiel sind.

Kinder erben bis zu 400.000 Euro steuerfrei, und zwar pro Elternteil. Erben zwei Kinder von Mutter und Vater, können theoretisch bis zu 800.000 Euro pro Kind steuerfrei übertragen werden, wenn beide Eltern ihre Freibeträge nutzen. Enkelkinder haben einen Freibetrag von 200.000 Euro, außer ihre Eltern sind bereits verstorben. Dann rutschen sie in die Position der Kinder und erhalten die vollen 400.000 Euro.

Für alle, die außerhalb der engen Familie stehen, wie Geschwister, Nichten, Neffen oder auch unverheiratete Lebensgefährten, bleibt es bei nur 20.000 Euro Freibetrag. Diese große Lücke überrascht viele Paare, die nicht verheiratet sind. Ohne Testament oder Erbvertrag zahlt ein langjähriger Lebenspartner unter Umständen erhebliche Steuern, während ein Ehepartner in der gleichen Situation komplett steuerfrei bliebe. Wer diese Lücke schließen will, sollte frühzeitig seinen Nachlass regeln und über eine Risikolebensversicherung nachdenken, deren Auszahlung übrigens ebenfalls steuerfrei an die begünstigte Person fließt.

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Versorgungsfreibeträge zusätzlich nutzen

Neben dem persönlichen Freibetrag gibt es für Ehepartner und minderjährige Kinder einen weiteren, besonderen Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG. Er kommt zusätzlich zum normalen Freibetrag hinzu und wird nur um eventuelle Hinterbliebenenrenten gekürzt.

Begünstigte PersonVersorgungsfreibetrag
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner256.000 €
Kinder bis 5 Jahre52.000 €
Kinder 6 bis 10 Jahre41.000 €
Kinder 11 bis 15 Jahre30.700 €
Kinder 16 bis 20 Jahre20.500 €
Kinder 21 bis 27 Jahre10.300 €

Ein Ehepartner kann also theoretisch 756.000 Euro komplett steuerfrei erben, wenn man persönlichen Freibetrag und Versorgungsfreibetrag zusammenrechnet. Wer bereits eine eigene Hinterbliebenenrente bezieht, muss diese allerdings gegenrechnen. Gerade bei jungen Familien lohnt es sich, diesen Punkt gemeinsam mit einer Vorsorgevollmacht und einem Testament zu regeln, damit im Ernstfall alles glatt läuft.

Steuerklassen und Steuersätze verstehen

Über dem Freibetrag entscheidet die Steuerklasse, wie viel Steuer tatsächlich anfällt. Es gibt drei Steuerklassen, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richten und deutlich unterschiedliche Steuersätze mit sich bringen.

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bisSteuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
75.000 €7 %15 %30 %
300.000 €11 %20 %30 %
600.000 €15 %25 %30 %
6.000.000 €19 %30 %30 %

Ein Beispiel macht den Unterschied greifbar: Erbt Dein Kind 500.000 Euro, bleiben nach Abzug des 400.000-Euro-Freibetrags noch 100.000 Euro steuerpflichtig, versteuert mit 11 Prozent, also 11.000 Euro. Erbt hingegen eine nicht verwandte Person 500.000 Euro, bleiben nach Abzug der 20.000 Euro Freibetrag ganze 480.000 Euro steuerpflichtig, besteuert mit 30 Prozent, also 144.000 Euro. Der Verwandtschaftsgrad macht also einen enormen finanziellen Unterschied.

Freibeträge alle zehn Jahre neu nutzen

Die Erbschaftsteuer Freibeträge gelten nicht nur beim Todesfall, sondern genauso bei Schenkungen zu Lebzeiten, da Erbschaft- und Schenkungsteuer im selben Gesetz geregelt sind. Das eröffnet eine clevere Strategie: Der persönliche Freibetrag lebt alle zehn Jahre neu auf.

Wer also frühzeitig plant, kann sein Vermögen in mehreren Etappen steuerfrei an Kinder oder den Ehepartner übertragen. Schenkst Du Deinem Kind heute 400.000 Euro und nach Ablauf der Zehnjahresfrist noch einmal 400.000 Euro, bleiben insgesamt 800.000 Euro steuerfrei, obwohl der einmalige Freibetrag nur bei 400.000 Euro liegt. Wer sein Vermögen langfristig strukturiert aufbaut, etwa mit ETFs, sollte diese Übertragungsstrategie direkt mitdenken. Ein Blick auf die Unterschiede zwischen Immobilien und ETF hilft dabei, die passende Anlageform für die eigene Nachfolgeplanung zu wählen.

Auch Großeltern können mit 200.000 Euro pro Enkelkind alle zehn Jahre steuerfrei zur Ausbildung oder zum Vermögensaufbau der jüngeren Generation beitragen. Wer sich generell fragt, wie Vermögen sinnvoll über Generationen aufgebaut wird, findet in einer strukturierten Vermögensaufbau Beratung wertvolle Ansatzpunkte, die sich mit der Erbschaftsteuerplanung kombinieren lassen. Und wer für den Nachwuchs bereits einen Sparplan aufgebaut hat, kann diesen im Rahmen der Freibeträge steuerlich klug ergänzen, wie im Artikel zum Kindervorsorge Spar- und Versicherungsplan beschrieben.

Familienheim und Hausrat steuerfrei übertragen

Zusätzlich zu den persönlichen Freibeträgen gibt es Sachwert-Befreiungen, die viele Menschen gar nicht kennen. Hausrat, also Möbel, Wäsche oder Geschirr, bleibt für Ehepartner und Kinder bis zu 41.000 Euro zusätzlich steuerfrei. Andere bewegliche Gegenstände wie Autos oder Schmuck sind für Erben der Steuerklasse I bis zu 12.000 Euro extra befreit.

Besonders wertvoll ist die Familienheim-Regelung. Übernimmt der Ehepartner die gemeinsam bewohnte Immobilie und zieht mindestens zehn Jahre lang selbst dort ein, bleibt die Immobilie komplett steuerfrei, unabhängig vom Wert. Für Kinder gilt dieselbe Befreiung, allerdings begrenzt auf 200 Quadratmeter Wohnfläche. Wer eine geerbte Immobilie übernimmt, sollte sich außerdem informieren, welche laufenden Kosten sich als Hausbesitzer Steuer absetzen lassen, denn diese Möglichkeiten bestehen unabhängig von der Erbschaftsteuer weiter.

Wie sichere ich meine Familie zusätzlich ab?

Freibeträge regeln die Steuer, doch sie schützen nicht automatisch davor, dass Dein Nachlass überhaupt in die richtigen Hände gelangt. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer Deinen Wünschen entspricht. Unverheiratete Partner erben zum Beispiel gar nichts, wenn nichts geregelt ist, selbst nach jahrzehntelanger Beziehung.

Parallel zur steuerlichen Planung lohnt sich deshalb ein Blick auf die eigene Familienabsicherung. Eine Risikolebensversicherung etwa zahlt steuerfrei an die begünstigte Person aus und kann so eine Pflichtteilszahlung oder eine offene Erbschaftsteuer abfedern, ohne dass Immobilien verkauft werden müssen.

Häufig gestellte Fragen zur Erbschaftsteuer

Wie viel darf ich von meinen Eltern steuerfrei erben? Als Kind erbst Du bis zu 400.000 Euro pro Elternteil steuerfrei. Erst der Betrag darüber wird mit 7 bis 30 Prozent versteuert, abhängig von der Höhe des Erbes.

Muss ich als Ehepartner auf ein Haus Erbschaftsteuer zahlen? Nein, wenn Du das gemeinsam bewohnte Familienheim mindestens zehn Jahre selbst weiter bewohnst, bleibt es komplett steuerfrei, egal wie viel es wert ist.

Was passiert, wenn das Erbe über dem Freibetrag liegt? Nur der Teil oberhalb des Freibetrags wird besteuert. Bei Kindern und Ehepartnern liegen die Steuersätze zwischen 7 und 30 Prozent, gestaffelt nach der Höhe des steuerpflichtigen Betrags.

Kann ich den Freibetrag mehrfach nutzen? Ja, alle zehn Jahre steht Dir der volle Freibetrag erneut zur Verfügung, sowohl bei Schenkungen als auch beim Erbfall. Wer frühzeitig plant, kann so deutlich größere Summen steuerfrei übertragen.

Wie viel erbt mein Enkelkind steuerfrei? In der Regel 200.000 Euro. Sind die Eltern des Enkelkindes bereits verstorben, springt der Freibetrag auf 400.000 Euro, weil das Enkelkind dann an die Stelle der Kinder tritt.

Zahlt mein Lebensgefährte Steuern auf mein Erbe? Ohne Trauschein oder eingetragene Lebenspartnerschaft gilt für Lebensgefährten nur ein Freibetrag von 20.000 Euro, versteuert nach der ungünstigsten Steuerklasse III. Ein Testament oder eine Risikolebensversicherung kann diese Lücke abfedern.

Professionelle Unterstützung für Deine Nachlassplanung

Erbschaftsteuer Freibeträge klingen auf dem Papier einfach, doch in der Praxis hängt viel von der richtigen Reihenfolge, den passenden Dokumenten und einer durchdachten Strategie ab. Mit anyhelpnow findest Du erfahrene Berater, die Deine individuelle Nachlassplanung mit Dir durchgehen und dabei helfen, Freibeträge, Testament und Schenkungen sinnvoll zu kombinieren.

Wenn es um die passende Absicherung für Deine Familie geht, stehen Dir über anyhelpnow qualifizierte Versicherungsberater zur Seite, die Dir zeigen, wie eine Risikolebensversicherung oder andere Policen Deine Erben zusätzlich entlasten können. Geht es um geerbte Immobilien, findest Du außerdem kompetente Ansprechpartner im Bereich Immobilien, die Dich bei Bewertung, Übertragung oder Verkauf unterstützen.

Die beste Zeit, Dich mit Deinen Freibeträgen und Deiner Nachlassplanung zu beschäftigen, ist nicht erst dann, wenn ein Erbfall eintritt. Je früher Du Dir einen Überblick verschaffst, desto mehr Spielraum hast Du, um Dein Vermögen steuerfrei und nach Deinen Wünschen an die Menschen weiterzugeben, die Dir wichtig sind.

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