Zusammenfassung
Der Bußgeldkatalog listet für jeden Verstoß einen Regelsatz, doch entscheidend sind die Punkte und ihre getrennt laufenden Tilgungsfristen. Der Ratgeber nennt die aktuellen Sätze für Tempo, Handy, Rotlicht und Parken und erklärt, wann sich ein Einspruch rechnet.
Zusammenfassung
Der Bußgeldkatalog listet für jeden Verstoß einen Regelsatz, doch entscheidend sind die Punkte und ihre getrennt laufenden Tilgungsfristen. Der Ratgeber nennt die aktuellen Sätze für Tempo, Handy, Rotlicht und Parken und erklärt, wann sich ein Einspruch rechnet.
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Der Brief liegt im Kasten. Ein grauer Umschlag, ein Foto, eine Zahl. Und Deine erste Frage lautet fast immer: Wie teuer wird das jetzt?
Die Zahl auf dem Bescheid ist allerdings der harmloseste Teil. Was der Bußgeldkatalog fürs Auto wirklich in Bewegung setzt, ist eine Uhr. Jeder Punkt in Flensburg startet seinen eigenen Countdown – und ob Dich der nächste Verstoß nur Geld oder den Führerschein kostet, hängt davon ab, wie stark sich diese Countdowns überlappen.
Genau dieser zeitliche Versatz entscheidet über Deinen Führerschein. Zwei Fahrer mit identischen Verstößen können völlig unterschiedlich dastehen – nur weil die Verstöße anders verteilt sind. Dieser Ratgeber zeigt Dir alle aktuellen Sätze und erklärt Dir dabei, wann eine Zahlung schmerzt und wann sie gefährlich wird.
Was der Bußgeldkatalog fürs Auto überhaupt regelt
Die Grundlage ist die Bußgeldkatalog-Verordnung, kurz BKatV. Sie ordnet jedem Verstoß im Straßenverkehr einen festen Regelsatz zu. Dieser Satz gilt für einen normalen Fall mit Fahrlässigkeit.
Wichtig zu wissen: Regelsätze sind keine Fixpreise. Bei Vorsatz kann sich der Betrag verdoppeln. Bei Gefährdung, Sachbeschädigung oder Voreintragungen steigt er ebenfalls. Auch Deine wirtschaftliche Situation darf einfließen.
Für 2026 hat sich an den Beträgen nichts Grundlegendes geändert. Es gilt weiterhin die Systematik der großen Reform vom November 2021. Allgemeine Erhöhungen sind derzeit nicht beschlossen.
Entscheidend ist die Schwelle zwischen zwei Welten. Bis 55 Euro sprichst Du von einem Verwarnungsgeld – ohne Gebühren, ohne Punkte, ohne Eintrag. Ab 60 Euro wird daraus ein Bußgeld mit Bescheid, mit Verfahrensgebühr von mindestens 25 Euro, Zustellauslagen von 3,50 Euro und in aller Regel mindestens einem Punkt.
Darüber staffelt sich das System weiter. Ab etwa 200 Euro kommen in der Regel zwei Punkte und ein Regelfahrverbot dazu. Und oberhalb bestimmter Schwellen endet der Katalog ganz: Dann liegt eine Verkehrsstraftat vor, über die ein Gericht entscheidet.
Der Sprung von 55 auf 60 Euro ist damit der wichtigste im ganzen System. Es sind nur fünf Euro – aber sie entscheiden darüber, ob überhaupt eine Uhr zu laufen beginnt.
Geschwindigkeit: Der teuerste Posten im Bußgeldkatalog
Tempoverstöße sind mit Abstand der häufigste Grund für Post von der Bußgeldstelle. Innerorts fallen die Sätze härter aus als außerorts, weil dort Fußgänger, Radfahrer und Einmündungen im Spiel sind.
Bevor Du rechnest: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen. Bis 100 km/h sind das 3 km/h, darüber 3 Prozent des Messwerts. Die folgenden Werte beziehen sich bereits auf den Wert nach Abzug.
| Überschreitung innerorts | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | – | – |
| 11–15 km/h | 50 € | – | – |
| 16–20 km/h | 70 € | – | – |
| 21–25 km/h | 115 € | 1 | – |
| 26–30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* |
| 31–40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat |
| 41–50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
| 61–70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
*nur bei Wiederholung innerhalb von zwölf Monaten
Außerorts liegen die Sätze niedriger, und das Fahrverbot greift später. Die Punkteschwelle ist dagegen identisch: Ab 21 km/h zu viel startet die Uhr.
| Überschreitung außerorts | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € | – | – |
| 11–15 km/h | 40 € | – | – |
| 16–20 km/h | 60 € | – | – |
| 21–25 km/h | 100 € | 1 | – |
| 26–30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat* |
| 31–40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat* |
| 41–50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
*nur bei Wiederholung innerhalb von zwölf Monaten
Der Sprung zwischen 20 und 21 km/h ist der wichtigste im ganzen Katalog. Innerorts kostet er Dich 45 Euro mehr – und zusätzlich zweieinhalb Jahre Laufzeit im Fahreignungsregister. Wer beim Blitzerfoto nur auf den Betrag schaut, übersieht genau das.
Beachte außerdem die Wiederholungsregel. Wirst Du innerhalb eines Jahres zweimal mit mindestens 26 km/h zu viel erwischt, droht ein Fahrverbot, obwohl keiner der beiden Verstöße für sich die Grenze reißt. Das ist der erste Punkt, an dem der zeitliche Abstand Deiner Verstöße direkt spürbar wird.
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Handy, Rotlicht und Abstand: Die Punkte-Klassiker
Diese drei Tatbestände haben eines gemeinsam. Sie sind günstiger als ein schwerer Tempoverstoß, bringen aber fast immer einen Punkt mit.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Handy in der Hand am Steuer | 100 € | 1 | – |
| Handy mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat |
| Handy mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Rotlicht unter 1 Sekunde | 90 € | 1 | – |
| Rotlicht unter 1 Sekunde mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Rotlicht über 1 Sekunde | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Rotlicht über 1 Sekunde mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat |
| Abstand unter 5/10 (ab 80 km/h) | ab 75 € | 1 | – |
| Abstand unter 3/10 (ab 100 km/h) | ab 180 € | 2 | 1 Monat |
| Keine Rettungsgasse gebildet | 200–320 € | 2 | 1 Monat |
Beim Handy gilt die Regel strenger, als viele denken. Verboten ist bereits das Aufnehmen und Halten des Geräts – Telefonieren musst Du dafür nicht. Auch ein Blick auf die Karte beim Warten an der roten Ampel zählt, solange der Motor läuft.
Beim Rotlicht ist die Sekunde die Grenze. Darunter kostet Dich der Verstoß 90 Euro und einen Punkt. Darüber wird daraus ein qualifizierter Rotlichtverstoß mit zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Die Ampelphase entscheidet also über einen Unterschied von fünf Jahren Registerlaufzeit.
Der Abstand richtet sich nach dem halben Tachowert als Faustregel. Bei 100 km/h sollten also rund 50 Meter zum Vordermann liegen. Unterschreitest Du deutlich, greift der Katalog schnell zum Fahrverbot.
Parken und Halten: Teuer, aber ohne Punkte
Hier zeigt sich die Logik des Systems besonders klar. Parkverstöße sind seit der Reform spürbar teurer geworden, bleiben aber fast durchgängig punktefrei. Für Dein Konto in Flensburg passiert also nichts.
| Parkverstoß | Betrag | Punkte |
|---|---|---|
| Falsch geparkt oder gehalten | bis 55 € | – |
| Parken auf Geh- oder Radweg | bis 110 € | – |
| Halten und Parken in zweiter Reihe | bis 110 € | – |
| Behindertenparkplatz ohne Ausweis | 55 € | – |
| Ladeplatz für E-Autos oder Carsharing | 55 € | – |
| Enge oder unübersichtliche Stelle | bis 55 € | – |
| Feuerwehrzufahrt mit Behinderung | bis 100 € | 1 |
Die letzte Zeile ist die Ausnahme, die Du Dir merken solltest. Sobald Du ein Einsatzfahrzeug behinderst, springt der Verstoß über die 60-Euro-Grenze und wird zum echten Eintrag.
Für alles darunter gilt: Zehn Falschparker-Zettel im Jahr sind ärgerlich für den Geldbeutel, aber führerscheinrechtlich völlig folgenlos. Ein einziger Blitzer mit 22 km/h zu viel wiegt dagegen schwerer als die zehn Zettel zusammen.
Ähnlich unterschätzt wird übrigens das unnötige Laufenlassen des Motors. Wer im Sommer den Wagen mit laufender Klimaanlage abstellt, riskiert bis zu 100 Euro. Sonnenschutz und ein schattiger Stellplatz kosten Dich dagegen nichts.
Alkohol am Steuer: Wo die Ordnungswidrigkeit endet
Ab 0,5 Promille beginnt der Bereich, in dem der Bußgeldkatalog fürs Auto besonders hart zuschlägt. Beim ersten Verstoß werden 500 Euro fällig, dazu zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Beim zweiten Mal steigt der Betrag auf 1.000 Euro und drei Monate Fahrverbot. Beim dritten Mal sind es 1.500 Euro. Diese Staffelung greift unabhängig von der Tilgungsuhr – Vorbelastungen wirken hier direkt auf den Betrag.
Ab 1,1 Promille endet der Bußgeldkatalog. Dann liegt eine Straftat vor, das Verfahren landet vor Gericht, und es drohen drei Punkte plus Entziehung der Fahrerlaubnis. Das Gleiche gilt bereits ab 0,3 Promille, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen.
Für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren gilt null Promille. Ein Verstoß kostet 250 Euro und einen Punkt – und verlängert die Probezeit.
Punkte in Flensburg: Warum der Zeitpunkt zählt
Jetzt zum eigentlichen Kern. Das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt sammelt Deine Verstöße, und ab einer bestimmten Summe greifen Maßnahmen.
| Punktestand | Maßnahme |
|---|---|
| 1–3 Punkte | Vormerkung, keine Konsequenz |
| 4–5 Punkte | Schriftliche Ermahnung |
| 6–7 Punkte | Kostenpflichtige Verwarnung |
| 8 Punkte | Entziehung der Fahrerlaubnis |
Soweit die bekannte Seite. Die unbekannte Seite ist die Tilgung. Ein Punkt für eine Ordnungswidrigkeit verfällt nach zweieinhalb Jahren. Zwei Punkte verfallen nach fünf Jahren, drei Punkte nach zehn.
Und hier liegt der entscheidende Mechanismus: Seit 2014 läuft jede Frist getrennt. Ein neuer Verstoß verlängert die Tilgung eines alten Punktes nicht mehr. Diese sogenannte Tilgungshemmung wurde abgeschafft.
Das bedeutet für Dich: Nicht die Anzahl Deiner Verstöße entscheidet, sondern ihr Abstand. Vier Punkte, verteilt über sechs Jahre, sind harmlos – zu keinem Zeitpunkt stehen mehr als zwei gleichzeitig im Register. Dieselben vier Punkte innerhalb von 18 Monaten bringen Dir eine Ermahnung und rücken die Acht in Reichweite.
Noch eine Feinheit: Die Frist beginnt nicht am Tattag, sondern mit der Rechtskraft des Bescheids. Zwischen Blitzerfoto und Fristbeginn können also Monate liegen. Wer einen Einspruch einlegt und verliert, verschiebt seinen Countdown damit unbeabsichtigt nach hinten.
Nach Ablauf der Tilgungsfrist bleibt der Eintrag noch ein Jahr in der Überliegefrist gespeichert. Für neue Maßnahmen zählt er dann nicht mehr, in laufenden Verfahren aber schon.
Punkte abbauen: Das Fahreignungsseminar und seine Tücke
Bei einem Stand von einem bis fünf Punkten kannst Du freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen. Es baut genau einen Punkt ab und kostet je nach Anbieter etwa 350 bis 500 Euro.
Die Teilnahme ist nur einmal in fünf Jahren möglich. Ab sechs Punkten geht sie gar nicht mehr – ausgerechnet dann, wenn Du sie am dringendsten bräuchtest.
Und dann ist da noch die Falle mit dem Tattag. Begehst Du vor dem Seminar einen weiteren Verstoß mit mindestens einem Punkt, kann dieser den Abbau blockieren. Selbst dann, wenn der zugehörige Bescheid erst Monate nach Deinem Seminartermin rechtskräftig wird. Auch hier gewinnt also die Reihenfolge über die reine Zahl.
Deinen aktuellen Stand fragst Du kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt ab – online mit dem Personalausweis, per Post oder vor Ort. Die Auskunft nennt Dir zu jedem Eintrag die individuelle Tilgungsfrist. Genau diese Liste solltest Du kennen, bevor Du über einen Einspruch entscheidest.
Vom Anhörungsbogen zum Bußgeldbescheid
Der erste Brief ist meist kein Bescheid, sondern ein Anhörungsbogen. Er geht an den Halter, weil die Behörde über das Kennzeichen zunächst nur ihn ermitteln kann.
Verpflichtet bist Du dort nur zu den Angaben zur eigenen Person. Zum Vorwurf selbst musst Du nichts sagen – niemand muss sich selbst belasten. Viele Betroffene schreiben trotzdem eine ausführliche Erklärung und liefern damit den Beweis frei Haus.
Wichtig sind die Fristen. Eine Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt drei Monate nach der Tat. Der Anhörungsbogen unterbricht diese Frist, danach laufen erneut drei Monate. Sobald der Bußgeldbescheid erlassen ist, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.
Gegen den Bescheid selbst hast Du zwei Wochen ab Zustellung Zeit für einen Einspruch. Diese Frist ist knapp, und sie beginnt mit dem Einwurf in den Briefkasten – nicht damit, wann Du den Umschlag öffnest.
Einspruch: Wann er sich wirklich rechnet
Bei einem Verwarnungsgeld von 30 Euro lohnt sich der Aufwand selten. Bei Punkten und Fahrverbot sieht die Rechnung anders aus.
Prüfen lassen sollten sich vor allem drei Dinge: die Messung selbst, die Fahreridentifizierung auf dem Foto und die Einhaltung der Fristen. Bei Zweifeln an der Messtechnik hilft ein unabhängiger Sachverständiger weiter – ähnlich wie ein Gutachter im Versicherungsfall nach einem Unfall.
Rechne dabei nicht nur in Euro. Ein erfolgreicher Einspruch löscht nicht nur das Bußgeld, sondern auch den Punkt und damit die komplette Uhr. Ob sich der Aufwand lohnt, hängt deshalb davon ab, ob der neue Punkt mit bereits laufenden Fristen überlappt.
Ein letzter praktischer Hinweis zum Fahrverbot: Wenn Du in den vergangenen zwei Jahren kein Fahrverbot hattest, darfst Du den Antritt innerhalb von vier Monaten selbst wählen. Diese Regel rettet vielen Berufstätigen den Job. Wer ein Fahrzeug finanziert oder least, zahlt in dieser Zeit trotzdem weiter – ein Punkt, den viele beim Auto-Leasing übersehen.
Technik, Reifen und Tuning: Die unterschätzten Tatbestände
Nicht jeder Eintrag entsteht durch Fahrverhalten. Ein erheblicher Teil geht auf den Zustand des Fahrzeugs zurück – und genau diese Verstöße lassen sich am einfachsten vermeiden.
Fahren ohne situative Winterbereifung kostet 60 Euro und einen Punkt, mit Behinderung anderer 80 Euro. Der Punkt ist hier besonders ärgerlich, weil er sich mit einem rechtzeitigen und sicheren Reifenwechsel komplett hätte verhindern lassen.
Eine überzogene Hauptuntersuchung bleibt bis acht Monate ein Verwarnungsgeld. Danach werden 60 Euro und ein Punkt fällig. Wer sein Fahrzeug straßenbereit hält, umgeht diese Stufe von vornherein.
Bei Umbauten wird es schnell teuer. Nicht eingetragene Veränderungen können die Betriebserlaubnis kosten – und damit den Versicherungsschutz. Wer über Autotuning nachdenkt, sollte die Eintragung immer mitplanen. Dasselbe gilt beim E-Bike-Tuning, wo aus einem Pedelec schnell ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug wird.
Auch die fehlende Warnweste oder das fehlende Warndreieck werden geahndet. Spürbar wird das erst bei einer Panne unterwegs, wenn die Absicherung fehlt. Kommt es zum Unfall, entscheidet danach die saubere Dokumentation darüber, wie gut Du den Schaden melden kannst.
Ein Sonderfall ist das Gespann. Mit Anhänger gelten eigene Tempolimits, meist 80 km/h außerorts. Wer das übersieht und einen Anhänger mieten will, sollte die Zulassung vorab prüfen. Und bei technischen Mängeln bringt Dich eine gute Autowerkstatt finden schneller ans Ziel als jeder Einspruch.
Häufige Fragen zum Bußgeldkatalog fürs Auto
Ab wie viel km/h zu schnell gibt es einen Punkt in Flensburg? Ab 21 km/h über dem Limit, innerorts wie außerorts. Innerorts kostet das 115 Euro, außerorts 100 Euro. Darunter bleibt es beim reinen Verwarnungsgeld ohne Eintrag.
Wann verfallen meine Punkte in Flensburg wieder? Ein Punkt nach zweieinhalb Jahren, zwei Punkte nach fünf Jahren, drei Punkte nach zehn Jahren. Jede Frist läuft für sich, ein neuer Verstoß verlängert alte Einträge nicht. Gerechnet wird ab Rechtskraft des Bescheids.
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und zurückschicken? Zu Deiner Person musst Du Angaben machen, zum Vorwurf nicht. Du bist nicht verpflichtet, Dich selbst zu belasten. Als Halter kannst Du auch schweigen, riskierst dann aber unter Umständen eine Fahrtenbuchauflage.
Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid? Zwei Wochen ab Zustellung. Die Frist beginnt mit dem Einwurf in den Briefkasten, nicht mit dem Öffnen des Umschlags. Ein verspäteter Einspruch wird ohne inhaltliche Prüfung verworfen.
Kann ich mir aussuchen, wann ich mein Fahrverbot antrete? Ja, wenn in den vergangenen zwei Jahren kein Fahrverbot gegen Dich verhängt wurde. Dann darfst Du den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen – etwa passend zum Urlaub.
Was kostet ein Bußgeldbescheid zusätzlich zum Bußgeld? Mindestens 25 Euro Verfahrensgebühr plus 3,50 Euro Zustellauslagen. Bei einem Verwarnungsgeld bis 55 Euro entfallen diese Kosten komplett – das ist einer der Gründe für den großen Sprung ab 60 Euro.
Wie viele Punkte darf ich haben, bevor der Führerschein weg ist? Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ab vier Punkten kommt eine Ermahnung, ab sechs eine kostenpflichtige Verwarnung. Ein Fahreignungsseminar hilft nur bis einschließlich fünf Punkten.
Wird der Bußgeldkatalog fürs Auto 2026 teurer? Nach aktuellem Stand nicht. Die Systematik der Reform von 2021 gilt unverändert weiter, allgemeine Erhöhungen sind nicht beschlossen. Kontrolliert wird dafür verstärkt bei Handy, Tempo und Abstand.
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Fazit: Der Betrag ist die Rechnung, der Punkt ist das Risiko
Der Bußgeldkatalog fürs Auto sieht auf den ersten Blick aus wie eine Preisliste. In Wirklichkeit ist er ein Zeitplan.
Die entscheidende Grenze verläuft nicht bei 100 oder 300 Euro, sondern bei 60 Euro und 21 km/h. Ab dort startet eine Uhr, die zweieinhalb bis zehn Jahre läuft – und die sich mit jeder weiteren Uhr überlagert.
Praktisch heißt das zweierlei. Erstens: Kenne Deinen Punktestand samt den einzelnen Tilgungsfristen, bevor Du über Zahlen oder Einspruch entscheidest. Zweitens: Behandle die Monate nach einem Punkt als sensible Phase, in der ein zweiter Eintrag ungleich schwerer wiegt als sonst.
Wer das verstanden hat, liest den grauen Umschlag anders. Nicht mehr als Frage nach dem Preis, sondern als Frage nach dem Zeitpunkt. Und genau diese Frage lässt sich beantworten – mit einer kostenlosen Auskunft aus Flensburg und einem Fahrzeug, das technisch keinen Anlass für den nächsten Bescheid liefert.
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