Zusammenfassung
Einen Sicherheitsbeauftragten bestellen musst Du, sobald regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte für Dich arbeiten. Der Beitrag erklärt § 22 SGB VII und § 20 DGUV Vorschrift 1, wie Du Teilzeit und Leiharbeit zählst, wer sich eignet, was in die schriftliche Bestellung gehört und warum keine zusätzliche Haftung entsteht.
Zusammenfassung
Einen Sicherheitsbeauftragten bestellen musst Du, sobald regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte für Dich arbeiten. Der Beitrag erklärt § 22 SGB VII und § 20 DGUV Vorschrift 1, wie Du Teilzeit und Leiharbeit zählst, wer sich eignet, was in die schriftliche Bestellung gehört und warum keine zusätzliche Haftung entsteht.
Ein Kollege rutscht auf dem nassen Flur aus. Eine Schutzhaube fehlt an der Maschine. Ein Stapel Kartons versperrt den Fluchtweg. Solche Gefahren fallen oft zuerst den Menschen auf, die jeden Tag dort arbeiten. Genau dafür gibt es Sicherheitsbeauftragte.
Wenn Du als Unternehmer oder Geschäftsführer einen Sicherheitsbeauftragten bestellen musst, stellen sich schnell viele Fragen. Ab wann besteht die Pflicht? Wie viele Personen brauchst Du? Wer eignet sich? Und was gehört in die Bestellung?
In diesem Ratgeber bekommst Du klare Antworten. Du erfährst, wie Du Schritt für Schritt vorgehst und welche Fehler Du vermeidest.
Was ist ein Sicherheitsbeauftragter?
Ein Sicherheitsbeauftragter ist ein Beschäftigter, der Dich im Arbeitsschutz unterstützt. Er arbeitet nicht als externer Experte. Er gehört zur Belegschaft und kennt den Arbeitsalltag aus eigener Erfahrung.
Seine Rolle ist ehrenamtlich. Er macht diese Aufgabe neben seiner normalen Tätigkeit. Er hat keine Weisungsbefugnis. Er sagt Kollegen also nicht, was sie tun müssen. Er weist auf Gefahren hin und gibt Anregungen.
Wichtig ist die Abgrenzung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Fachkraft berät Dich fachlich und ist speziell ausgebildet. Der Sicherheitsbeauftragte ist der Ansprechpartner direkt vor Ort. Beide arbeiten eng zusammen.
Ab wann Du einen Sicherheitsbeauftragten bestellen musst
Die Pflicht ergibt sich aus § 22 SGB VII und § 20 der DGUV Vorschrift 1. Beide Regelungen sagen: In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten musst Du Sicherheitsbeauftragte bestellen.
Entscheidend ist das Wort "regelmäßig". Kurzfristige Spitzen zählen nicht. Dauerhaft mehr als 20 Personen im Betrieb lösen die Pflicht aus.
Leiharbeitnehmer zählen wie eigene Beschäftigte. Teilzeitkräfte rechnest Du anteilig. Nach einer Empfehlung der BGHW zählen Beschäftigte mit höchstens 20 Wochenstunden mit dem Faktor 0,5.
Auch unter 20 Beschäftigten kann eine Bestellung sinnvoll sein. Bei hohen Unfall- und Gesundheitsgefahren kann sie sogar nötig werden. Das gilt etwa auf Baustellen, in Werkstätten oder in der Produktion.
Wie viele Sicherheitsbeauftragte brauchst Du?
Die DGUV Vorschrift 1 nennt keine feste Zahl. Sie gibt Dir fünf Kriterien an die Hand:
- Unfall- und Gesundheitsgefahren im Unternehmen
- räumliche Nähe zu den Beschäftigten
- zeitliche Nähe zu den Beschäftigten
- fachliche Nähe zu den Beschäftigten
- Anzahl der Beschäftigten
Konkrete Staffelungen legen die Unfallversicherungsträger fest. Das sind meist die Berufsgenossenschaften. Die Zahlen unterscheiden sich je nach Branche. Zur Orientierung dient dieses Beispiel der BGN:
| Regelmäßig Beschäftigte | Mindestzahl Sicherheitsbeauftragte |
|---|---|
| 21 bis 100 | 1 |
| 101 bis 200 | 2 |
| 201 bis 300 | 3 |
| 301 bis 400 | 4 |
| 401 bis 500 | 5 |
Frag bei Deiner Berufsgenossenschaft nach, welche Staffelung für Dich gilt. Bei mehreren Standorten, Schichten oder Abteilungen brauchst Du oft mehr Personen. Jeder Bereich sollte einen Ansprechpartner in der Nähe haben.
Wer eignet sich als Sicherheitsbeauftragter?
Grundsätzlich kann jeder Beschäftigte die Aufgabe übernehmen. Wichtig sind aber ein paar Eigenschaften.
Die Person sollte bei den Kollegen anerkannt sein. Sie braucht Vertrauen und ein gutes Gespür für Gefahren. Sie sollte offen ansprechen können, was nicht stimmt. Und sie sollte Lust auf das Thema haben.
Sie sollte außerdem im Bereich arbeiten, für den sie zuständig ist. So kennt sie die Abläufe und Risiken genau. Eine Führungskraft ist dagegen weniger geeignet. Kollegen sprechen mit einem Gleichgestellten oft offener über Probleme.
Zwing niemanden zu der Aufgabe. Freiwilligkeit macht den Unterschied. Sprich vorab mit der Person und kläre, ob sie sich das zutraut.
Sicherheitsbeauftragten bestellen: So gehst Du Schritt für Schritt vor
Die Bestellung ist kein großer Akt. Mit diesen Schritten bist Du auf der sicheren Seite.
Schritt 1: Bedarf ermitteln
Zähle Deine regelmäßig Beschäftigten. Rechne Leiharbeitnehmer mit. Prüfe die Gefahren in jedem Arbeitsbereich. Daraus ergibt sich, wie viele Sicherheitsbeauftragte Du brauchst.
Schritt 2: Betriebsrat beteiligen
Gibt es einen Betriebsrat oder Personalrat, musst Du ihn beteiligen. So steht es in § 22 SGB VII. Beziehe ihn früh ein. Er kann bei der Auswahl helfen und Bedenken früh äußern.
Schritt 3: Geeignete Personen auswählen
Wähle Beschäftigte, die Vertrauen genießen und den Bereich gut kennen. Sprich mit ihnen persönlich. Erkläre die Aufgabe und was Du von ihnen erwartest.
Schritt 4: Schriftlich bestellen
Die DGUV Vorschrift 1 verlangt, dass Du Sicherheitsbeauftragte bestellst. In der Praxis machst Du das schriftlich. Das schafft Klarheit und dient als Nachweis. Die Bestellung enthält mindestens:
- Name der Person
- Betrieb oder Abteilung, für die sie zuständig ist
- Rechtsgrundlage: § 22 SGB VII und § 20 DGUV Vorschrift 1
- Aufgaben im Überblick
- Datum und Unterschrift des Unternehmers
- Hinweis, dass keine zusätzliche Haftung entsteht und keine Nachteile drohen
Viele Berufsgenossenschaften stellen kostenlose Formulare bereit. Nutze sie als Vorlage.
Schritt 5: Ausbildung ermöglichen
Sicherheitsbeauftragte brauchen eine Grundausbildung. Die Unfallversicherungsträger bieten dafür Lehrgänge an. Melde die Person zeitnah an. Die Teilnahme gilt als Arbeitszeit. Danach helfen Auffrischungen und regelmäßiger Austausch, damit das Wissen aktuell bleibt.
Schritt 6: Betrieb informieren
Gib die Bestellung im Unternehmen bekannt. Alle sollen wissen, wer Ansprechpartner ist. Ein Aushang oder ein Hinweis im Intranet reicht aus. Nenne auch den Bereich, für den die Person zuständig ist.
Welche Aufgaben hat ein Sicherheitsbeauftragter?
Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt Dich bei der Unfallverhütung. Die DGUV Vorschrift 1 nennt vor allem diese Aufgaben:
- sich überzeugen, dass Schutzeinrichtungen vorhanden sind und richtig genutzt werden
- prüfen, ob persönliche Schutzausrüstung getragen wird
- auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam machen
- Kollegen über Gefährdungen informieren
- Verbesserungen für Sicherheit und Gesundheit anregen
- an Betriebsbesichtigungen und Unfalluntersuchungen teilnehmen
- in Arbeitsschutzgremien mitarbeiten
Er kennt zudem die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung. Dein Unternehmen profitiert dadurch, dass Probleme früh auffallen. Oft lassen sich Unfälle so verhindern, bevor sie passieren.
Achte darauf, dass der Sicherheitsbeauftragte seine Aufgaben auch erfüllen kann. Du musst ihm dafür Zeit und Gelegenheit geben. Ohne Freiraum wird das Amt zur reinen Formsache.
Haftung und Rechte: Was Du wissen musst
Viele zögern, weil sie Angst vor der Haftung haben. Die Sorge ist unbegründet. Sicherheitsbeauftragte tragen keine zusätzliche zivil- oder strafrechtliche Verantwortung. Sie sind nicht verantwortlich, wenn trotz ihrer Hinweise etwas passiert.
Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt bei Dir als Unternehmer. Du kannst sie nicht an den Sicherheitsbeauftragten abgeben. Er unterstützt Dich nur.
Außerdem gilt ein Benachteiligungsverbot. Wegen seiner Tätigkeit darf der Sicherheitsbeauftragte keine Nachteile erleiden. Das betrifft zum Beispiel Beurteilung, Gehalt oder Aufstiegschancen.
Verstößt Du gegen die Bestellpflicht, droht Ärger mit der Berufsgenossenschaft. Je nach Fall kann es auch Bußgelder geben. Nach einem Unfall prüfen die Aufsichtspersonen oft auch, ob Du Deine Organisationspflichten erfüllt hast.
Wo steht der Sicherheitsbeauftragte im Arbeitsschutz?
Der Arbeitsschutz im Betrieb hat mehrere Bausteine. Der Sicherheitsbeauftragte ist einer davon.
Neben ihm gibt es die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt. Sie beraten Dich fachlich. Du musst dafür sorgen, dass alle eng zusammenarbeiten. Das schreibt § 20 der DGUV Vorschrift 1 vor.
Zum Arbeitsschutz gehören auch gesunde Arbeitsplätze. Ein guter Startpunkt ist die Arbeitsplatzergonomie im Büro. Wer systematisch an der Gesundheit seiner Belegschaft arbeitet, kann zusätzlich auf betriebliche Gesundheit setzen. Beides ergänzt die Arbeit der Sicherheitsbeauftragten.
Auch ein Notfallkonzept gehört dazu. Wenn doch etwas passiert, müssen Beschäftigte wissen, was zu tun ist. Grundkenntnisse in Erster Hilfe helfen in solchen Momenten enorm.
Häufige Fehler bei der Bestellung vermeiden
Einige Stolperfallen kommen immer wieder vor. Mit diesen Tipps umgehst Du sie.
Bestelle nicht nur eine Person pro Betrieb, wenn die Wege lang sind. Kurze Wege sorgen für schnelle Hinweise. Verzichte nicht auf die Beteiligung des Betriebsrats. Das kann zu Konflikten führen.
Bestelle niemanden gegen seinen Willen. Ein unmotivierter Sicherheitsbeauftragter bewirkt wenig. Plane außerdem von Anfang an Zeit für die Aufgabe ein. Ohne Zeit bleibt das Amt wirkungslos.
Vergiss die Nachbereitung nicht. Prüfe regelmäßig, ob die Zahl der Beauftragten noch passt. Wächst Dein Betrieb oder ändern sich Abläufe, musst Du nachsteuern. Auch bei Weggang einer Person brauchst Du rechtzeitig Ersatz. Gerade bei Neueinstellungen lohnt sich ein Blick auf Recruiting, wenn Du ganze Teams neu aufbaust.
Veränderungen im Betrieb bringen oft neue Gefahren mit. Wer Prozesse umbaut, sollte das mit Struktur angehen. Hilfreiche Ansätze findest Du bei den gängigen Change-Management-Modellen. Auch neue Arbeitsformen wie das Arbeiten im Büro oder Homeoffice verändern die Gefährdungslage. Und wenn trotz aller Vorsicht etwas passiert, hilft Dir ein Überblick, was im Schadensfall zu tun ist.
Häufige Fragen zum Sicherheitsbeauftragten
Hier findest Du die häufigsten Fragen rund um die Bestellung in kurzer Form.
Ab wie vielen Mitarbeitern muss ich einen Sicherheitsbeauftragten bestellen? Du musst einen Sicherheitsbeauftragten bestellen, sobald in Deinem Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte arbeiten. Leiharbeitnehmer zählen mit. Bei besonderen Gefahren kann die Pflicht auch früher entstehen.
Muss ich einen Sicherheitsbeauftragten schriftlich bestellen? In der Praxis ja. Die schriftliche Bestellung schafft Klarheit und dient als Nachweis. Halte Name, Bereich, Rechtsgrundlage und Aufgaben fest. Beide Seiten unterschreiben.
Wer darf Sicherheitsbeauftragter werden? Jeder Beschäftigte kann das werden. Er sollte Vertrauen genießen, den Bereich kennen und Interesse am Thema haben. Eine Führungsposition ist nicht nötig und oft auch nicht ideal.
Haftet ein Sicherheitsbeauftragter für Unfälle? Nein. Er trägt keine zusätzliche zivil- oder strafrechtliche Verantwortung. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt beim Unternehmer.
Wer bezahlt die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten? Die Lehrgänge der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind für Mitgliedsbetriebe in der Regel kostenfrei: Nach § 23 SGB VII trägt der Unfallversicherungsträger die unmittelbaren Kosten der Ausbildung, etwa für Lehrgang, Fahrt und Unterkunft. Du als Arbeitgeber zahlst während der Schulung das Arbeitsentgelt weiter, denn die Teilnahme zählt als Arbeitszeit. Frag bei Deiner Berufsgenossenschaft nach Terminen.
Kann ich auch ohne Pflicht einen Sicherheitsbeauftragten bestellen? Ja, das ist jederzeit möglich. Gerade in kleinen Betrieben mit Gefahrenquellen bringt es Vorteile. Du bekommst einen Ansprechpartner vor Ort und stärkst die Sicherheitskultur.
Professionelle Unterstützung für Deinen Arbeitsschutz
Den Arbeitsschutz im Unternehmen aufzubauen, kostet Zeit. Mit anyhelpnow findest Du Profis, die Dich dabei entlasten.
Für regelmäßige Sicherheitsprüfungen kannst Du über Technische Prüfungen qualifizierte Prüfer finden. Sie kontrollieren Anlagen und Geräte in Deinem Betrieb.
Wenn Dir im Alltag die Zeit für Organisation und Dokumentation fehlt, unterstützt Dich die Bürohilfe und Administration. Dort bekommst Du Hilfe bei Bestellungen, Formularen und Ablage.
Mit anyhelpnow findest Du außerdem erfahrene Berater, die Dir bei der Organisation Deines Arbeitsschutzes helfen können. Und rund um die Gesundheit Deiner Belegschaft stehen Dir passende Gesundheitsexperten zur Seite.
Fazit: Sicherheitsbeauftragten bestellen und Sicherheit im Betrieb stärken
Sobald regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte für Dich arbeiten, musst Du einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Die Zahl hängt von Gefahren, Standorten und Branche ab. Deine Berufsgenossenschaft nennt Dir die passende Staffelung.
Der Ablauf ist überschaubar. Du ermittelst den Bedarf, beteiligst den Betriebsrat, wählst geeignete Personen aus und bestellst sie schriftlich. Danach sorgst Du für die Ausbildung und informierst Dein Team.
Die Verantwortung bleibt bei Dir. Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt Dich mit seinem Blick aus der Praxis. Er haftet nicht zusätzlich und darf keine Nachteile erleiden.
Fang noch heute an. Zähle Deine Beschäftigten, sprich mit möglichen Kandidaten und hole die Vorlage Deiner Berufsgenossenschaft ein. So legst Du den Grundstein für einen sicheren Betrieb.
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