Zuletzt aktualisiert: 01.08.2025

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Any

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Dashcam im Auto erlaubt? Rechtslage 2025 & legale Nutzung

Dashcam im Auto erlaubt? Rechtslage 2025 & legale Nutzung

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Du überlegst, eine Dashcam zu kaufen, aber die Rechtslage in Deutschland scheint kompliziert? Du bist nicht allein mit dieser Unsicherheit. Während in anderen Ländern Dashcams völlig selbstverständlich sind, herrscht hierzulande oft Verwirrung über das, was erlaubt ist und was nicht. Die gute Nachricht: Eine Dashcam im Auto ist grundsätzlich erlaubt – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, die Du unbedingt kennen solltest.

In diesem umfassenden Leitfaden erfährst Du alles über die aktuelle Rechtslage 2025, welche Dashcam-Einstellungen legal sind und wie Du die Aufzeichnungen richtig verwendest. Besonders wichtig: Wir zeigen Dir auch die versteckten Risiken auf, die viele Dashcam-Nutzer nicht kennen – denn Deine eigenen Aufnahmen können unter Umständen auch gegen Dich verwendet werden.

Dashcam Auto Erlaubt? Überblick der aktuellen Rechtslage 2025

Ja, eine Dashcam im Auto ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt – aber diese einfache Antwort greift zu kurz. Die Realität ist deutlich komplexer, denn "erlaubt" bedeutet nicht "ohne Einschränkungen nutzbar". Die deutsche Rechtsprechung hat in den letzten Jahren mehrere wichtige Urteile gefällt, die die Nutzung von Dashcams regeln.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2018 in einem wegweisenden Urteil (Az. VI ZR 233/17) entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen grundsätzlich als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden können. Die Rechtsprechung hat sich seitdem weiterentwickelt und ist 2025 stabiler geworden. Allerdings gelten weiterhin strenge Voraussetzungen: Die Aufzeichnung muss den Datenschutzbestimmungen entsprechen und verhältnismäßig sein.

Die Rechtslage unterscheidet sich dabei erheblich von anderen europäischen Ländern. Während beispielsweise in Österreich oder Frankreich Dashcams relativ liberal gehandhabt werden, ist Deutschland beim Thema Datenschutz besonders streng. Dies liegt vor allem an der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz, die auch für private Dashcam-Nutzer gelten.

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass eine Dashcam automatisch erlaubt ist, wenn sie nur das eigene Fahrzeug filmt. Tatsächlich zeichnen die meisten Dashcams aber auch öffentliche Räume, andere Verkehrsteilnehmer und deren Kennzeichen auf – und genau hier beginnen die rechtlichen Probleme.

DSGVO und Datenschutz: Die entscheidenden Regeln für Dashcam-Nutzer

Die Datenschutz-Grundverordnung ist der Knackpunkt bei der legalen Dashcam-Nutzung. Als privater Nutzer unterliegst Du grundsätzlich nicht der DSGVO, solange Du die Aufnahmen nur für "persönliche oder familiäre Tätigkeiten" verwendest. Problematisch wird es jedoch, wenn Deine Dashcam kontinuierlich aufzeichnet oder Du die Aufnahmen weitergibst.

Loop-Funktion als Grundvoraussetzung

Die wichtigste technische Anforderung für eine rechtskonforme Dashcam ist die Loop-Funktion. Diese sorgt dafür, dass die Kamera nicht permanent aufzeichnet, sondern nur kurze Sequenzen von 3-5 Minuten speichert, die dann automatisch überschrieben werden. Ohne ein konkretes Ereignis (wie einen Unfall) bleiben also keine dauerhaften Aufzeichnungen bestehen.

Eine Dashcam, die stundenlang kontinuierlich aufzeichnet und alle Daten speichert, verstößt gegen das Datenschutzrecht. Du würdest damit systematisch und ohne Anlass die Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer verletzen. Die Gerichte haben hier sehr klare Grenzen gezogen.

Anonymisierung und Persönlichkeitsrechte

Grundsätzlich hast Du kein Recht, andere Personen oder deren Kennzeichen ohne deren Einverständnis aufzuzeichnen. In der Praxis ist dies bei einer Dashcam jedoch kaum vermeidbar. Deshalb tolerieren die Gerichte die Aufzeichnung, solange sie nicht gezielt erfolgt und schnell wieder gelöscht wird.

Die Cybersicherheit spielt auch bei Dashcams eine wichtige Rolle: Stelle sicher, dass Deine Aufnahmen vor unbefugtem Zugriff geschützt sind und nicht automatisch in Cloud-Services hochgeladen werden, ohne dass Du es weißt.

Informationspflichten bei Dashcam-Nutzung

Eine Informationspflicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern besteht in der Regel nicht. Du musst also keinen Aufkleber am Auto anbringen oder andere darüber informieren, dass Du eine Dashcam verwendest. Anders kann es bei gewerblicher Nutzung aussehen – hier können strengere Regeln gelten.

Beweiskraft von Dashcam-Aufnahmen: Doppelschneidiges Schwert vor Gericht

Hier kommt der Punkt, den die meisten Dashcam-Ratgeber verschweigen: Deine eigenen Aufnahmen können sich auch gegen Dich wenden. Viele Autofahrer denken, eine Dashcam würde sie immer schützen – das ist ein gefährlicher Irrtum.

Das versteckte Risiko: Beweise gegen sich selbst

Stell Dir vor, Du hast einen Unfall und reichst zur Beweisführung Dein Dashcam-Video ein. Was passiert, wenn das Video zeigt, dass Du kurz vor dem Unfall zu schnell gefahren bist, nicht geblinkt hast oder zu dicht aufgefahren bist? Genau – die gegnerische Versicherung wird diese Aufnahmen nutzen, um Dir eine Mitschuld oder sogar die Hauptschuld anzulasten.

Es gibt bereits mehrere dokumentierte Fälle, in denen Dashcam-Nutzer durch ihre eigenen Aufnahmen deutlich schlechter gestellt wurden. Ein Beispiel: Ein Autofahrer wollte mit seinem Dashcam-Video beweisen, dass der Unfallgegner bei Rot über die Ampel gefahren ist. Das Video zeigte aber auch, dass er selbst deutlich zu schnell unterwegs war und den Bremsvorgang zu spät eingeleitet hatte. Resultat: Statt 100% Schadensersatz erhielt er nur 30%.

Regionale Unterschiede bei Gerichten

Die Rechtsprechung zur Dashcam-Nutzung ist nicht einheitlich. Während einige Landgerichte sehr liberal mit Dashcam-Aufnahmen umgehen, sind andere deutlich restriktiver. Das Amsgericht München beispielsweise hat bereits mehrfach Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zugelassen, während andere Gerichte diese ablehnen, wenn gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen wurde.

Diese Rechtsunsicherheit bedeutet für Dich: Auch eine legal konfigurierte Dashcam garantiert nicht, dass Deine Aufnahmen vor Gericht als Beweis anerkannt werden. Bei einem Schadensfall solltest Du daher immer professionellen Rat einholen, bevor Du Dashcam-Material als Beweismittel einreichst.

Wann ist eine Dashcam im Auto in Deutschland wirklich erlaubt?

Die praktische Antwort auf diese oft gestellte Frage lautet: Eine Dashcam ist dann erlaubt, wenn sie situativ und anlassbezogen aufzeichnet, nicht permanent läuft und die Aufnahmen schnell wieder gelöscht werden. Konkret bedeutet das:

Situative Aktivierung als legale Alternative

Die sicherste Variante ist eine Dashcam mit manueller oder ereignisbasierter Aktivierung. Moderne Geräte bieten G-Sensor-Technologie, die nur bei plötzlichen Bewegungen (wie einem Aufprall oder starkem Bremsmanöver) mit der Aufzeichnung beginnt. Diese Funktionsweise ist rechtlich deutlich unbedenklicher als eine Daueraufzeichnung.

Was musst Du bei der Dashcam-Nutzung beachten?

Folgende Punkte sind für eine rechtskonforme Nutzung entscheidend:

  • Loop-Aufzeichnung aktivieren: Maximal 3-5 Minuten lange Sequenzen, die sich automatisch überschreiben
  • Keine Daueraufzeichnung: Die Kamera sollte nicht stundenlang laufen
  • Sofortige Löschung: Aufnahmen ohne besonderen Anlass schnell löschen
  • Kein Sharing: Niemals Videos in sozialen Medien oder Online-Plattformen veröffentlichen
  • Sichere Speicherung: Aufnahmen vor unbefugtem Zugriff schützen

Private vs. gewerbliche Nutzung: Unterschiedliche Maßstäbe

Für Privatpersonen gelten andere Regeln als für Unternehmen. Wenn Du eine Dashcam geschäftlich nutzt – etwa in einem Firmenfahrzeug – greifen deutlich strengere Datenschutzbestimmungen.

Geschäftliche Dashcam-Nutzung

Unternehmen müssen bei der Dashcam-Nutzung ein Datenschutzkonzept erstellen, ihre Mitarbeiter informieren und möglicherweise eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. Auch die Rechte der Arbeitnehmer spielen eine Rolle: Eine Dashcam darf nicht zur Überwachung der Fahrer eingesetzt werden.

Flotten und Speditionen

Für Transportunternehmen und Flottenbetreiber gelten besondere Regeln. Hier kann eine Dashcam durchaus sinnvoll und legal sein, erfordert aber eine sorgfältige rechtliche Prüfung und entsprechende Dokumentation.

Moderne Dashcam-Technologie: Situative Aktivierung als legale Alternative

Intelligente Technologie 2025

Die Dashcam-Technologie hat sich in den letzten Jahren stark weiterentwickelt. Moderne Geräte von 2025 bieten Features, die eine rechtskonforme Nutzung deutlich erleichtern:

G-Sensor und automatische Aktivierung

Ein Beschleunigungssensor erkennt Unfälle, starkes Bremsen oder andere außergewöhnliche Fahrsituationen automatisch und startet die Aufzeichnung. Diese situative Aktivierung ist rechtlich deutlich unbedenklicher als eine permanente Aufzeichnung.

Intelligente Loop-Funktionen

Aktuelle Geräte überschreiben automatisch alte Aufnahmen und behalten nur relevante Ereignisse. Einige Modelle können sogar zwischen verschiedenen Ereignistypen unterscheiden und entsprechend handeln.

Datenschutz-Features der neuen Generation

Aktuelle 2025er Dashcams bieten teilweise Funktionen zur automatischen Anonymisierung von Kennzeichen oder zur Verpixelung von Gesichtern. Diese KI-gestützten Features haben sich deutlich verbessert und könnten zur Rechtskonformität beitragen, befinden sich aber rechtlich noch in einer Grauzone.

Häufige Fragen zur legalen Dashcam-Nutzung

Darf ich eine Dashcam haben, die permanent läuft?
Nein, eine permanente Aufzeichnung ohne Anlass verstößt gegen das Datenschutzrecht. Nutze die Loop-Funktion und lösche Aufnahmen ohne besonderen Grund.

Kann ich meine Dashcam-Aufnahmen der Polizei zeigen?
Ja, aber Du bist nicht dazu verpflichtet. Bedenke, dass die Aufnahmen auch belastende Informationen über Dein eigenes Fahrverhalten enthalten könnten.

Sind Dashcams mit Innenraumkamera erlaubt?
Für private Nutzung grundsätzlich ja, bei Mitfahrern solltest Du um Einverständnis bitten. Bei Firmenwagen sind die Regeln deutlich strenger.

Welche Dashcam-Modelle sind in Deutschland legal?
Grundsätzlich können alle Dashcams legal verwendet werden, wenn sie richtig konfiguriert sind. Wichtig sind Loop-Funktion, kurze Aufzeichnungsintervalle und situative Aktivierung.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Dashcam-Regeln?
Bei Datenschutzverstößen können Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängt werden. In der Praxis sind die Strafen meist geringer, aber das Risiko besteht.

Verbote und Risiken: Was Du niemals tun solltest

Einige Verhaltensweisen mit Dashcams sind absolut tabu und können zu erheblichen rechtlichen Problemen führen:

Absolutes Publikationsverbot

Niemals darfst Du Dashcam-Aufnahmen in sozialen Medien, Video-Plattformen oder anderen öffentlichen Bereichen teilen. Dies würde eine massive Verletzung der Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen darstellen und kann zu hohen Schadensersatzforderungen führen.

Illegale Einstellungen erkennen

Folgende Dashcam-Konfigurationen sind problematisch:

  • Permanente Aufzeichnung ohne Loop-Funktion
  • Automatischer Upload in Cloud-Services
  • Aufzeichnung von Audio-Gesprächen von Dritten
  • Gezielte Verfolgung oder Überwachung anderer Verkehrsteilnehmer
  • Nutzung als Überwachungskamera im geparkten Auto ohne Anlass

Bußgeldkatalog und Versicherungsfolgen

Bei Verstößen gegen die Datenschutzbestimmungen können Bußgelder von 50 bis zu 300.000 Euro verhängt werden. Die Höhe hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Auch Deine Kfz-Versicherung könnte bei rechtswidriger Nutzung Leistungen verweigern oder kürzen.

Konkrete Handlungsempfehlungen: Deine Dashcam rechtssicher nutzen

Nach all den rechtlichen Aspekten folgen hier die praktischen Schritte für eine legale Dashcam-Nutzung:

Kaufberatung und Setup-Checkliste

Achte beim Kauf auf folgende Mindestanforderungen:

  • Loop-Aufzeichnung (3-5 Minuten Segmente)
  • G-Sensor für ereignisbasierte Aktivierung
  • Einfache Lösch-Funktion
  • Lokale Speicherung ohne automatischen Cloud-Upload
  • Gute Bildqualität ohne Gesichtserkennung

Empfehlenswerte Modelle für 2025 sind die Nextbase 422GW (ca. 160€) mit automatischer Ereigniserkennung, die Garmin Dash Cam 67W (ca. 180€) mit kompaktem Design oder die günstigere APEMAN C420 (ca. 60€) mit allen wichtigen Grundfunktionen.

Schritt-für-Schritt Konfiguration

  1. Loop-Aufzeichnung aktivieren: Stelle 3-5 Minuten Segmente ein
  2. G-Sensor konfigurieren: Mittlere Empfindlichkeit wählen
  3. Automatische Löschung: Aufnahmen nach 24-48 Stunden ohne Ereignis löschen
  4. Audio-Aufzeichnung deaktivieren: Vermeidet zusätzliche Datenschutzprobleme
  5. Manuelle Sicherung: Nur bei konkretem Anlass (Unfall) Aufnahmen dauerhaft speichern

Mit diesen Einstellungen bewegst Du Dich im rechtlich unbedenklichen Bereich und kannst die Vorteile einer Dashcam nutzen, ohne gegen Datenschutzbestimmungen zu verstoßen. Bei Unfällen oder anderen relevanten Ereignissen hast Du dann die nötigen Beweise zur Hand – immer in dem Bewusstsein, dass sie sowohl für als auch gegen Dich sprechen können.

Wenn Du nach einem Unfall professionelle Hilfe bei der Schadensbewertung benötigst, findest Du mit anyhelpnow den passenden KFZ-Gutachter, der Dir bei der korrekten Einschätzung von Unfallschäden hilft und Deine Dashcam-Aufnahmen fachkundig in die Begutachtung einbezieht.

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