Zusammenfassung
Umfassende Aufklärung über rechtliche Konsequenzen bei illegalen Baumfällungen und praktische Anleitungen zur rechtmäßigen Vorgehensweise
Zusammenfassung
Umfassende Aufklärung über rechtliche Konsequenzen bei illegalen Baumfällungen und praktische Anleitungen zur rechtmäßigen Vorgehensweise
Stell Dir vor: Ein Nachbar hat seinen alten Walnussbaum gefällt, um Platz für eine Terrasse zu schaffen. Vier Wochen später steht die Polizei vor seiner Tür – nicht wegen einer einfachen Geldbuße, sondern wegen eines möglichen Strafverfahrens mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Was viele Grundstückseigentümer nicht wissen: Die Strafe für eine Baumfällung kann weit über ein simples Bußgeld hinausgehen. Der entscheidende Unterschied liegt dabei oft im Detail – zwischen einer administrativen Ordnungswidrigkeit und einer echten Straftat. Während in einem Fall einige Tausend Euro Bußgeld drohen, kann im anderen Fall ein Eintrag ins Führungszeugnis und sogar eine Freiheitsstrafe die Folge sein.
Wenn Du planst, einen Baum auf Deinem Grundstück zu fällen, solltest Du die rechtlichen Konsequenzen genau kennen. Die Baumfällung Strafe variiert nicht nur stark zwischen den Bundesländern, sondern hängt auch von Faktoren wie Baumart, Schutzstatus und Zeitpunkt der Fällung ab. In diesem umfassenden Leitfaden erfährst Du, wann aus einer einfachen Ordnungswidrigkeit eine Straftat wird, welche Bußgelder in den verschiedenen Bundesländern drohen und wie Du Dich rechtssicher verhältst. Die Kenntnis dieser Unterscheidungen kann Dich vor kostspieligen Fehlern und sogar strafrechtlichen Konsequenzen bewahren.
Rechtliche Grundlagen: Von Ordnungswidrigkeit zur Straftat
Die meisten Menschen glauben, dass das Baum fällen ohne Genehmigung lediglich ein Bußgeld nach sich zieht. Diese Annahme kann jedoch zu verheerenden rechtlichen Konsequenzen führen. Der entscheidende Faktor liegt in der Unterscheidung zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten – eine Grenze, die viele Grundstückseigentümer erst dann kennenlernen, wenn es bereits zu spät ist.
Ordnungswidrigkeiten bei einfachen Verstößen
Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn Du gegen kommunale Baumschutzverordnungen verstößt, ohne dass besondere Schutzkriterien erfüllt sind. Dies betrifft typischerweise:
Die illegale Baumfällung eines nicht geschützten Baumes ohne erforderliche Genehmigung führt zu Bußgeldern zwischen 500 und 50.000 Euro, abhängig vom Bundesland und dem Wert des Baumes. Das Fällen während der Brutzeit (1. März bis 30. September) ohne Ausnahmegenehmigung kann bereits deutlich höhere Strafen nach sich ziehen. Auch die Missachtung des vorgeschriebenen Stammumfangs – beispielsweise wenn Du einen Baum mit 85 Zentimeter Umfang fällst, obwohl ab 80 Zentimeter eine Genehmigung erforderlich ist – gilt als Ordnungswidrigkeit.
Bei solchen Verstößen bleibt es bei Geldbußen und eventuellen Ersatzpflanzungen. Ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt nicht, und die Tat hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Dennoch können die finanziellen Folgen erheblich sein: Neben dem Bußgeld musst Du oft mehrere Ersatzbäume pflanzen oder Ausgleichszahlungen leisten, die den Gesamtbetrag schnell auf 10.000 Euro und mehr treiben können.
Straftaten bei geschützten Arten
Hier wird es ernst: Die illegale Fällung geschützter Bäume verwandelt eine administrative Ordnungswidrigkeit in eine Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 69 BNatSchG). Dies betrifft insbesondere Habitatbäume, geschützte Biotope und Bäume in Naturschutzgebieten.
Wenn Du einen Baum fällst, der nachweislich Lebensraum geschützter Tierarten wie Fledermäuse oder bestimmte Vogelarten bietet, drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen. Dabei ist es unerheblich, ob Du von der Schutzfunktion des Baumes wusstest – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Besonders gravierend wird es bei vorsätzlichem Handeln: Wenn nachgewiesen werden kann, dass Du trotz Kenntnis des Schutzstatus gefällt hast, sind die Strafen deutlich höher.
Der entscheidende Unterschied liegt in der strafrechtlichen Bewertung. Während bei Ordnungswidrigkeiten das Ordnungsamt zuständig ist, übernimmt bei Straftaten die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Ein Strafverfahren bedeutet einen Eintrag ins Führungszeugnis, kann berufliche Konsequenzen haben und im schlimmsten Fall zu einer Freiheitsstrafe führen.
Entscheidende Faktoren für rechtliche Bewertung
Mehrere Faktoren bestimmen, ob Deine Baumfällung als Ordnungswidrigkeit oder Straftat eingestuft wird:
Baumart und Schutzstatus: Heimische Laubbäume wie Eichen, Buchen und Linden genießen oft höheren Schutz als schnellwachsende Nadelbäume. Obstbäume sind in vielen Gemeinden von der Genehmigungspflicht ausgenommen, sofern sie der Ernte dienen.
Standort: Bäume in ausgewiesenen Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete der EU) oder geschützten Biotopen unterliegen deutlich strengeren Regelungen. Hier kann bereits die Beschädigung von Ästen strafrechtliche Konsequenzen haben.
Zeitpunkt: Das Fällen während der Brutzeit zwischen 1. März und 30. September ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen gibt es nur bei akuter Gefahr und mit entsprechender Genehmigung. Ein Verstoß gegen diese Regelung wird besonders streng geahndet, da der Artenschutz betroffen ist.
Stammumfang und Alter: Die meisten Baumschutzverordnungen greifen bei einem Stammumfang von 60 bis 80 Zentimetern (gemessen in 1,30 Meter Höhe). Bäume über 30 Jahre stehen häufig unter besonderem Schutz. Bei der Baumfällgenehmigung musst Du diese Grenzwerte unbedingt beachten.
Bußgeldkatalog 2025: Bundesländer im Vergleich
Die Höhe der Strafe für Baumfällung variiert erheblich zwischen den deutschen Bundesländern. Diese regionalen Unterschiede spiegeln die unterschiedlichen ökologischen Prioritäten und den Wert des Baumbestands in den jeweiligen Regionen wider.
Norddeutsche Bundesländer
In den norddeutschen Bundesländern gelten moderate bis mittlere Bußgeldsätze. Schleswig-Holstein und Niedersachsen liegen mit Bußgeldern zwischen 1.000 und 15.000 Euro im mittleren Bereich. Hamburg zeigt sich als Stadtstaat strenger und verhängt Bußgelder bis zu 20.000 Euro, besonders bei innerstädtischen Bäumen, die für das Mikroklima wichtig sind.
Besonderheiten gibt es bei Obstbäumen: In ländlichen Regionen Niedersachsens sind alte Obstbäume oft Teil geschützter Streuobstwiesen. Ihre Fällung kann daher trotz der grundsätzlichen Ausnahme für Obstbäume zu hohen Strafen führen. Mecklenburg-Vorpommern als wald- und naturreiches Bundesland legt besonderen Wert auf den Erhalt alter Baumbestände in Alleen, die hier kulturhistorisch bedeutsam sind.
Westdeutsche Bundesländer
Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreichstes Bundesland verhängt je nach Kommune sehr unterschiedliche Bußgelder. In Großstädten wie Köln oder Düsseldorf können die Strafen für illegale Baumfällung bis zu 50.000 Euro betragen – der bundesweite Höchstsatz. Dies spiegelt die Bedeutung von Stadtbäumen für Luftqualität und Lebensqualität in dicht besiedelten Gebieten wider. Kleinere Gemeinden bleiben meist im Bereich von 5.000 bis 15.000 Euro.
Rheinland-Pfalz zeigt sich mit Bußgeldern zwischen 1.500 und 25.000 Euro im oberen Mittelfeld. Das Saarland hat nach einer Reform 2023 seine Bußgelder deutlich angehoben und liegt nun bei 2.000 bis 30.000 Euro. In diesen Bundesländern ist die Tendenz erkennbar: Der Schutz des Baumbestands wird zunehmend ernst genommen, und die Strafen steigen kontinuierlich.
Süddeutsche Bundesländer
Bayern hebt sich als Bundesland mit den strengsten Regelungen deutlich ab. Hier drohen Bußgelder von 2.500 bis zu den bundesweiten Höchststrafen von 50.000 Euro. Besonders geschützt sind hier alte Bäume in historischen Ortskernen und Alleen. Eine Besonderheit in Bayern: Bei wertvollen Einzelbäumen kann zusätzlich eine Schadenersatzforderung gestellt werden, die den ökologischen Wert des Baumes widerspiegelt. Bei einem 100-jährigen Eichenbaum können so Gesamtkosten von 70.000 bis 80.000 Euro entstehen.
Baden-Württemberg verfolgt einen ähnlich strengen Kurs mit Bußgeldern zwischen 2.000 und 40.000 Euro. Hessen liegt mit 1.500 bis 30.000 Euro im oberen Mittelfeld. In allen drei Bundesländern wird besonders der Schutz von Streuobstwiesen großgeschrieben, die für die regionale Biodiversität von enormer Bedeutung sind.
Ostdeutsche Bundesländer
Die ostdeutschen Bundesländer haben ihre Bußgeldkataloge seit 2020 deutlich angepasst. Brandenburg, Sachsen und Thüringen bewegen sich mittlerweile im Bereich von 1.000 bis 20.000 Euro. Sachsen-Anhalt liegt mit 800 bis 15.000 Euro etwas niedriger.
Eine Besonderheit in den östlichen Bundesländern: Aufgrund der großflächigen Aufforstungsprogramme nach der Wende wird hier besonders auf junge Baumbestände geachtet. Wer einen erst 15 Jahre alten Baum ohne Genehmigung fällt, muss mit empfindlichen Strafen und der Pflicht zur Neupflanzung mehrerer Ersatzbäume rechnen.
Baumschutzverordnungen: Gemeindespezifische Regelungen verstehen
Neben den landesweiten Regelungen spielen kommunale Baumschutzverordnungen eine entscheidende Rolle. Diese können deutlich strenger sein als die Landesvorgaben und variieren selbst zwischen Nachbargemeinden erheblich.
Grundlagen kommunaler Baumschutzverordnungen
Jede Gemeinde kann durch Satzung eigene Baumschutzverordnungen erlassen. Diese basieren auf dem jeweiligen Landesnaturschutzgesetz, können aber strengere Auflagen enthalten. Die Rechtsgrundlage bildet das Baugesetzbuch (BauGB), das den Gemeinden die Kompetenz für örtliche Baumschutzsatzungen zuweist.
Wichtig zu verstehen: Das Landesrecht legt Mindeststandards fest, die Gemeinden dürfen aber nicht unterschreiten. Eine strengere kommunale Regelung ist hingegen zulässig. Wenn Deine Gemeinde beispielsweise bereits ab 60 Zentimeter Stammumfang eine Genehmigung verlangt, während das Landesrecht erst ab 80 Zentimeter greift, gilt die strengere kommunale Regelung.
Stammumfang-Grenzwerte
Die Messung des Stammumfangs erfolgt standardmäßig in 1,30 Meter Höhe über dem Boden. Dies ist wichtig zu wissen, denn viele Grundstückseigentümer messen fälschlicherweise direkt am Boden, wo der Umfang oft deutlich größer ist. Die Grenzwerte variieren nach Gemeindegröße und ökologischer Bedeutung des Standorts.
In Großstädten über 500.000 Einwohnern liegt der Grenzwert meist bei 60 Zentimetern, in Städten zwischen 100.000 und 500.000 Einwohnern bei 70 Zentimetern, und in kleineren Gemeinden bei 80 Zentimetern. Diese Staffelung spiegelt die größere Bedeutung von Stadtbäumen in dicht besiedelten Gebieten wider.
Mehrstämmige Bäume werden anders behandelt: Hier gilt oft, dass die Summe aller Stammumfänge den Grenzwert überschreiten muss. Ein dreistämmiger Baum mit jeweils 30 Zentimetern Umfang (Gesamtsumme: 90 Zentimeter) wäre also in einer Gemeinde mit 80-Zentimeter-Grenzwert genehmigungspflichtig. Die Details zur korrekten Messung findest Du in unserem Artikel zum Baum fällen im Garten.
Geschützte und nicht-geschützte Baumarten
Nicht alle Baumarten genießen den gleichen Schutzstatus. Typischerweise vollständig geschützt sind heimische Laubbäume wie Eiche, Buche, Linde, Ahorn, Esche, Ulme, Kastanie und Platane. Diese Arten sind für das lokale Ökosystem besonders wertvoll und bieten Lebensraum für viele Tierarten.
Obstbäume sind in den meisten Gemeinden von der Genehmigungspflicht ausgenommen, sofern sie tatsächlich der Obsterzeugung dienen. Wichtig: Diese Ausnahme gilt nicht für verwilderte Obstbäume oder Zierbäume. Auch ein 50 Jahre alter Apfelbaum, der seit Jahren keine Früchte mehr trägt, kann unter die Schutzverordnung fallen.
Nadelbäume wie Fichte, Tanne und Kiefer genießen oft geringeren Schutz, da sie ökologisch weniger wertvoll gelten. Viele Gemeinden setzen bei Nadelbäumen einen höheren Stammumfang als Grenzwert an oder verzichten ganz auf eine Genehmigungspflicht. Ausnahmen gibt es für seltene Arten wie die Eibe oder sehr alte Exemplare.
Exotische Arten werden unterschiedlich behandelt: Während ein Ginkgo oder eine Magnolie oft geschützt sind, fallen invasive Arten wie der Götterbaum oder die Robinie manchmal aus dem Schutzbereich heraus. Informiere Dich vorab bei Deiner Gemeinde über den genauen Status.
Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten
Auch bei grundsätzlich geschützten Bäumen gibt es Ausnahmen von der Genehmigungspflicht. Die häufigsten Fälle sind akute Verkehrssicherungspflichten, Baumkrankheiten, Bauvorhaben mit gültiger Baugenehmigung und die sogenannte "Zumutbarkeitsgrenze".
Bei akuter Gefahr – etwa wenn ein Sturm einen Baum schwer beschädigt hat und Äste auf die Straße zu stürzen drohen – darfst Du sofort handeln. Du musst die Behörde jedoch unverzüglich informieren und die Dringlichkeit nachweisen können. Ein morscher Ast allein rechtfertigt meist nicht die komplette Fällung, sondern nur einen Rückschnitt der gefährlichen Teile.
Baumkrankheiten müssen von einem Sachverständigen attestiert werden. Ein einfacher Pilzbefall reicht nicht aus – der Baum muss eine Gefahr darstellen oder nicht mehr zu retten sein. Viele Gemeinden verlangen ein Gutachten, bevor sie eine Fällung genehmigen. Die Kosten für dieses Gutachten trägst Du selbst.
Bei genehmigten Bauvorhaben ist die Fällung oft Teil der Baugenehmigung. Allerdings werden meist Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen verlangt. In begehrten Wohnlagen kann dies die Baukosten erheblich erhöhen. Mehr Informationen zu den anfallenden Baumfällung Kosten findest Du in unserem detaillierten Ratgeber.
Artenschutz und Naturschutzgesetze: Wenn Bäume besonderen Schutz genießen
Der Artenschutz verschärft die rechtlichen Anforderungen dramatisch. Hier wird aus einer verwaltungsrechtlichen Angelegenheit schnell eine Straftat mit erheblichen Konsequenzen.
Bundesnaturschutzgesetz
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) steht über den Landesregelungen und definiert klare Schutzstandards. Besonders relevant ist § 44 BNatSchG, der besonders geschützte Arten und ihre Lebensräume schützt. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.
Geschützte Biotope wie Streuobstwiesen, Auwälder oder Moorlandschaften dürfen nicht beeinträchtigt werden. Auch einzelne Bäume können als geschütztes Biotop gelten, wenn sie besondere ökologische Funktionen erfüllen. Ein alter Eichenbaum mit Höhlen, der Fledermäusen und Spechten als Lebensraum dient, ist oft ein geschütztes Biotop für sich.
Habitatbäume sind Bäume, die nachweislich besonders geschützten Tierarten als Lebensraum dienen. Die Definition umfasst Bäume mit Baumhöhlen, die von Vögeln oder Fledermäusen genutzt werden, Bäume mit Nestern geschützter Vogelarten, alte Bäume mit stehendem Totholz als Insektenhabitat und Bäume mit Spechtlöchern oder Fledermausquartieren.
Die Strafen bei vorsätzlicher Zerstörung solcher Lebensräume sind drastisch: Geldstrafen bis zu mehreren zehntausend Euro und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren sind möglich. Zusätzlich können Schadenersatzforderungen für die Zerstörung des Lebensraums hinzukommen.
Brutzeiten beachten
Das absolute Fällverbot vom 1. März bis 30. September schützt brütende Vögel. In dieser Zeit sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt – keine radikalen Rückschnitte oder Fällungen. Wer in dieser Zeit dennoch einen Baum fällt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit mindestens 5.000 Euro geahndet wird.
Ausnahmen gibt es nur bei akuter Gefahr und mit behördlicher Genehmigung. Die Beantragung kann mehrere Wochen dauern, daher ist frühzeitige Planung wichtig. Wenn Du während der Brutzeit eine Fällung benötigst, musst Du nachweisen, dass keine besetzten Nester vorhanden sind und keine geschützten Arten betroffen sind.
FFH-Gebiete und Naturschutzgebiete
FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat) sind europarechtlich geschützte Gebiete zur Erhaltung der Biodiversität. In diesen Gebieten gelten besonders strenge Regelungen. Jegliche Veränderung der Vegetation – auch auf Privatgrundstücken – erfordert eine Genehmigung. Die Strafen für Verstöße sind drastisch: Bußgelder bis zu 50.000 Euro plus Schadenersatz sind die Regel, bei geschützten Arten droht Strafverfolgung.
In Naturschutzgebieten gilt ein ähnlich strenger Maßstab. Hier sind selbst Pflegemaßnahmen genehmigungspflichtig. Wer glaubt, seinen Garten in einem Naturschutzgebiet nach eigenem Gutdünken gestalten zu können, irrt gewaltig.
Habitatbäume
Die Identifikation von Habitatbäumen ist für Laien schwierig. Typische Merkmale sind Baumhöhlen ab etwa fünf Zentimeter Durchmesser, Stammrisse und lose Rinde als Fledermausquartiere, stehendes Totholz in der Krone sowie Spechtlöcher und Vogelnester.
Bereits der Verdacht auf Fledermausquartiere kann eine Fällung verbieten. Wenn Du Dir unsicher bist, solltest Du vor jeder Fällung einen Sachverständigen hinzuziehen. Die Kosten für ein Gutachten (etwa 200 bis 500 Euro) sind minimal im Vergleich zu den drohenden Strafen.
Genehmigungsverfahren: Der sichere Weg zur legalen Baumfällung
Der rechtssichere Weg führt immer über die behördliche Genehmigung. So vermeidest Du nicht nur Strafen, sondern erhältst auch rechtliche Sicherheit für Dein Vorhaben.
Zuständige Behörden
Die Zuständigkeiten variieren je nach Bundesland und Gemeindegröße. In den meisten Fällen ist das Umwelt- oder Grünflächenamt der Gemeinde zuständig. Bei geschützten Arten oder Naturschutzgebieten übernimmt oft die untere Naturschutzbehörde auf Landkreisebene.
In einigen Bundesländern gibt es zentrale Baumschutzbehörden. Bayern hat beispielsweise auf Landkreisebene spezialisierte Stellen. Auch hier gilt: Eine kurze Anfrage bei der Gemeindeverwaltung klärt schnell, wer zuständig ist.
Antragsstellung Schritt für Schritt
Der Antrag auf Baumfällgenehmigung erfordert eine detaillierte Dokumentation. Du benötigst Fotos des Baumes aus verschiedenen Perspektiven, eine Messung des Stammumfangs in 1,30 Meter Höhe, die genaue Baumart, das geschätzte Alter und eine Begründung für die Fällung. Zusätzlich ist ein Lageplan mit Eintragung des Baumstandorts hilfreich.
Bei Baumkrankheiten oder Schäden musst Du ein Sachverständigengutachten beifügen. Dies ist zwar mit Kosten verbunden, erhöht aber die Erfolgsaussichten erheblich. Ein detaillierter Leitfaden mit allen wichtigen Schritten findest Du in unserem Artikel Bäume richtig fällen.
Kosten und Bearbeitungszeiten
Die Bearbeitungsgebühren für einen Fällantrag liegen zwischen 50 und 200 Euro, abhängig von der Gemeinde und dem Aufwand. Bei komplexen Fällen oder mehreren Bäumen können die Gebühren höher ausfallen.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis acht Wochen. In der Hauptsaison (Herbst) kann es deutlich länger dauern. Plane daher rechtzeitig und reiche Deinen Antrag frühzeitig ein. Eine Fällung vor Genehmigungserteilung ist illegal und wird bestraft – auch wenn der Antrag letztlich genehmigt worden wäre.
Ablehnungsgründe und Rechtsmittel
Häufige Ablehnungsgründe sind fehlende Nachweise für Schäden oder Krankheiten, Beeinträchtigung des Ortsbilds, ökologische Bedeutung des Baumes oder Verstoß gegen Bebauungspläne. Bei einer Ablehnung hast Du das Recht auf Widerspruch innerhalb eines Monats.
Der Widerspruch sollte detailliert begründet sein und neue Argumente oder Beweise enthalten. In vielen Fällen führt ein fachlich fundierter Widerspruch mit zusätzlichen Gutachten zum Erfolg. Alternativ kannst Du eine gerichtliche Überprüfung beantragen, was allerdings mit höheren Kosten verbunden ist.
Häufig gestellte Fragen zur Baumfällung Strafe
Wie hoch ist die Strafe, wenn ich einen Baum ohne Genehmigung fälle? Die Strafe variiert erheblich je nach Bundesland, Baumart und Schutzstatus. Bei einfachen Verstößen gegen die Baumschutzverordnung drohen Bußgelder zwischen 500 und 50.000 Euro. Bei geschützten Arten oder Habitatbäumen kann aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat werden, die mit Geldstrafen oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird. Zusätzlich musst Du oft Ersatzpflanzungen vornehmen oder Ausgleichszahlungen leisten.
Wann brauche ich eine Genehmigung für eine Baumfällung? Eine Genehmigung benötigst Du in den meisten Fällen, wenn der Stammumfang in 1,30 Meter Höhe 60 bis 80 Zentimeter überschreitet – abhängig von Deiner Gemeinde. Obstbäume, die der Ernte dienen, sind oft ausgenommen. Geschützte Arten, Bäume in Naturschutzgebieten und Habitatbäume sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, unabhängig vom Stammumfang. Informiere Dich bei Deiner Gemeindeverwaltung über die genauen Regelungen.
Kann ich während der Brutzeit von März bis September Bäume schneiden? Zwischen dem 1. März und 30. September gilt ein bundesweites Verbot für radikale Rückschnitte und Fällungen zum Schutz brütender Vögel. Erlaubt sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte. Verstöße werden mit mindestens 5.000 Euro Bußgeld geahndet. Ausnahmen gibt es nur bei akuter Gefahr und mit behördlicher Sondergenehmigung.
Was ist der Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat bei Baumfällung? Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn Du gegen kommunale Baumschutzverordnungen verstößt, ohne dass besondere Schutzkriterien erfüllt sind. Hier drohen Bußgelder, aber keine strafrechtlichen Konsequenzen. Eine Straftat begehst Du, wenn Du geschützte Arten oder deren Lebensräume zerstörst. Dies kann zu Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, einem Eintrag ins Führungszeugnis und erheblichen Geldstrafen führen. Der entscheidende Faktor ist der Schutzstatus des Baumes und ob er als Lebensraum geschützter Tierarten dient.
Welche Bäume darf ich ohne Genehmigung fällen? In den meisten Gemeinden sind Obstbäume, die tatsächlich der Obsterzeugung dienen, von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Auch junge Bäume unter dem jeweiligen Stammumfang-Grenzwert (meist 60-80 cm) können ohne Genehmigung gefällt werden. Nadelbäume unterliegen oft lockereren Regelungen. Achtung: Diese Ausnahmen gelten nicht während der Brutzeit und nicht für geschützte Arten oder Habitatbäume!
Muss mein Nachbar der Baumfällung zustimmen? Grundsätzlich benötigst Du keine Zustimmung Deines Nachbarn, wenn Du einen Baum auf Deinem Grundstück fällst – vorausgesetzt, Du hast die erforderliche behördliche Genehmigung. Allerdings kann Dein Nachbar Widerspruch gegen die Genehmigung einlegen, wenn der Baum eine wichtige Funktion für sein Grundstück erfüllt (z.B. Sichtschutz) und keine zwingenden Gründe für die Fällung vorliegen. Mehr Informationen zu rechtlichen Aspekten findest Du in unserem Artikel zum Baumhöhe-Recht.
Was passiert, wenn ich einen geschützten Baum versehentlich gefällt habe? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – auch eine versehentliche Fällung wird geahndet. Die Behörde prüft, ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorlag. Bei Fahrlässigkeit fallen die Strafen etwas milder aus, liegen aber immer noch im Bereich mehrerer tausend Euro. Zusätzlich wirst Du zur Nachpflanzung oder zu Ausgleichszahlungen verpflichtet. In schweren Fällen, etwa bei der Zerstörung eines Habitatbaums, kann auch bei Fahrlässigkeit ein Strafverfahren eingeleitet werden.
Wie lange dauert es, bis ich eine Baumfällgenehmigung erhalte? Die Bearbeitungszeit liegt normalerweise zwischen vier und acht Wochen. In der Hauptsaison (Herbst) oder bei komplexen Fällen kann es auch drei Monate dauern. Plane daher frühzeitig und reiche Deinen Antrag rechtzeitig ein. Bei akuter Gefahr gibt es Eilverfahren, die innerhalb weniger Tage entschieden werden können – allerdings musst Du die Dringlichkeit zweifelsfrei nachweisen.
Professionelle Hilfe bei Baumfällung und Baumpflege
Die rechtssichere Baumfällung ist eine komplexe Angelegenheit, die sowohl juristisches Wissen als auch handwerkliches Können erfordert. Statt das Risiko hoher Strafen und rechtlicher Konsequenzen einzugehen, lohnt es sich, auf professionelle Unterstützung zu setzen.
Mit anyhelpnow findest Du den besten Baumschnitt-Experten, der Dir bei allen Aspekten der Baumfällung zur Seite steht. Unsere qualifizierten Fachkräfte kennen nicht nur die rechtlichen Anforderungen in Deiner Region, sondern übernehmen auch die sichere Durchführung der Fällung. Sie beraten Dich kompetent bei der Antragsstellung, prüfen den Schutzstatus Deiner Bäume und führen bei Bedarf die erforderlichen Gutachten durch. So gehst Du auf Nummer sicher und vermeidest kostspielige Fehler.
Für die fachgerechte Pflege Deines gesamten Gartens kannst Du über anyhelpnow auch erfahrene Gärtner finden, die Dir bei Ersatzpflanzungen, Baumpflege und allen weiteren Gartenarbeiten helfen. Von der ersten Beratung über die Genehmigung bis zur Durchführung – mit den richtigen Experten an Deiner Seite wird Dein Gartenprojekt zum Erfolg.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst: Die Strafe für illegale Baumfällung kann von einfachen Bußgeldern bis zu Freiheitsstrafen reichen. Der entscheidende Unterschied liegt zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten – eine Grenze, die Du unbedingt kennen solltest. Während bei Verstößen gegen kommunale Baumschutzverordnungen "nur" Bußgelder von 500 bis 50.000 Euro drohen, wird die Zerstörung geschützter Lebensräume als Straftat mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet.
Informiere Dich immer vor einer geplanten Fällung über die örtlichen Baumschutzverordnungen, prüfe den Schutzstatus Deines Baumes und hole rechtzeitig die erforderliche Genehmigung ein. Bei Unsicherheiten ziehe einen Sachverständigen hinzu – die Kosten dafür sind minimal im Vergleich zu den drohenden Strafen. Mit der richtigen Vorbereitung und professioneller Unterstützung kannst Du rechtssicher handeln und teure Fehler vermeiden.