Zuletzt aktualisiert: 31.07.2025

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Any

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Baumfällgenehmigung beantragen: Wann sie nötig ist & wie es geht

Baumfällgenehmigung beantragen: Wann sie nötig ist & wie es geht

Inhalt:

Du stehst vor Deinem problematischen Baum und fragst Dich, ob Du ihn einfach fällen darfst? Die Antwort ist komplizierter als gedacht. In Deutschland herrscht ein Dickicht aus regionalen Vorschriften, das selbst erfahrene Grundstückseigentümer verwirrt. Eine falsche Entscheidung kann Dich nicht nur bis zu 50.000 Euro kosten, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

In diesem Leitfaden erfährst Du alles über die Baumfällung Genehmigung: Wann Du sie benötigst, wie Du sie beantragst und welche Fallstricke Du vermeiden solltest. Von der korrekten Messung des Stammumfangs bis zur Antragstellung bei der zuständigen Behörde – wir führen Dich sicher durch den bürokratischen Dschungel der deutschen Baumschutzverordnungen.

Wann ist eine Baumfällgenehmigung erforderlich?

Die zentrale Regel für Deutschland lautet: Bäume mit einem Stammumfang von 60 bis 80 Zentimetern (gemessen in 1,30 Meter Höhe) benötigen eine Genehmigung für die Fällung. Diese Messmethode wird auch "Brusthöhendurchmesser" genannt und ist europaweit standardisiert.

Du misst den Umfang am besten mit einem Maßband direkt um den Stamm herum. Bei einem Umfang von 60 cm entspricht das einem Durchmesser von etwa 19 cm. Wichtig: Miss immer in exakt 1,30 Meter Höhe vom Boden aus – auch bei geneigtem Gelände wird diese Höhe senkrecht vom höchsten Bodenpunkt aus gemessen.

Automatisch geschützt sind meist:

  • Alle Laubbäume ab 60-80 cm Stammumfang (je nach Bundesland)
  • Obstbäume in Hausgärten (häufig ab 100 cm Umfang)
  • Nadelbäume ab einem bestimmten Durchmesser
  • Alle Bäume in Landschaftsschutzgebieten
  • Bäume, die als Naturdenkmäler eingetragen sind

Besondere Regelungen gelten für Obstbäume: In den meisten Bundesländern sind sie erst ab einem größeren Stammumfang geschützt oder sogar ganz von der Genehmigungspflicht befreit. Koniferen unterliegen oft anderen Grenzwerten als Laubbäume.

Zuständige Behörden und regionale Unterschiede

Die untere Naturschutzbehörde ist in der Regel Deine erste Anlaufstelle für die Baumfällgenehmigung beantragen. Das ist meist das Umweltamt der Gemeinde, des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. In manchen Bundesländern sind auch die Grünflächenämter zuständig.

Der Föderalismus macht die Sache kompliziert: Jedes Bundesland hat seine eigene Baumschutzverordnung. In Bayern liegt die Grenze bei 80 cm Stammumfang, in Nordrhein-Westfalen oft schon bei 60 cm. Manche Kommunen haben sogar noch strengere Regeln.

Beispiele regionaler Unterschiede:

  • München: Schutz ab 80 cm, Obstbäume ab 100 cm
  • Hamburg: Schutz ab 60 cm für Laubbäume, 80 cm für Nadelbäume
  • Berlin: Schutz ab 60 cm, keine Genehmigung für Obstbäume in Kleingärten

Bevor Du einen Antrag stellst, kontaktiere unbedingt die zuständige Behörde für ein Beratungsgespräch. Viele Ämter bieten kostenlose Vorab-Beratungen an, die Dir später viel Ärger ersparen können.

Schritt-für-Schritt Anleitung zur Antragsstellung

1. Dokumentation sammeln
Fertige Fotos des Baumes aus verschiedenen Blickwinkeln an. Miss den Stammumfang und dokumentiere den genauen Standort. Ein Lageplan oder Screenshot von Google Maps ist oft erforderlich.

2. Begründung formulieren
Du benötigst einen konkreten Grund für die Fällung:

  • Verkehrsgefährdung durch überhängende Äste
  • Gefahr durch Krankheit oder Pilzbefall
  • Bauvorhaben (mit Baugenehmigung)
  • Lichtmangel (schwierig durchsetzbar)

3. Erforderliche Unterlagen zusammenstellen:

  • Ausgefüllter Fällantrag (meist als PDF-Formular verfügbar)
  • Aktuelle Fotos des Baumes
  • Lageplan mit Baummarkierung
  • Grundstücksnachweise (Grundbuchauszug oder Eigentumsnachweis)
  • Begründung der Fällnotwendigkeit
  • Bei Krankheit: Gutachten eines Baumsachverständigen

4. Gutachten bei Bedarf
Bei wertvollen oder alten Bäumen verlangen die Behörden oft ein Expertengutachten. Ein zertifizierter Baumsachverständiger kostet zwischen 200-500 Euro, kann aber entscheidend für die Genehmigung sein.

5. Antrag digital oder analog einreichen
Viele Gemeinden akzeptieren inzwischen digitale Anträge per E-Mail oder über Online-Portale. Informiere Dich auf der Website Deiner Gemeinde über die bevorzugte Einreichungsform.

Die Bearbeitungszeit beträgt üblicherweise 4-12 Wochen. In der Hauptsaison (Herbst/Winter) kann es länger dauern. Plane entsprechend und reiche den Antrag frühzeitig ein.

Kosten und finanzielle Aspekte

Administrative Gebühren liegen typischerweise zwischen 50-200 Euro pro Antrag. Komplexere Verfahren oder mehrere Bäume können teurer werden. Manche Gemeinden erheben zusätzliche Gebühren für Ortsbesichtigungen.

Ersatzpflanzungen sind der kostspieligere Faktor: Die meisten Behörden verlangen eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:2 oder 1:3. Das bedeutet: Für einen gefällten Baum musst Du zwei bis drei neue pflanzen. Pro Ersatzbaum solltest Du 150-300 Euro einkalkulieren.

Ausgleichszahlungen als Alternative zur Pflanzung liegen zwischen 500-2.000 Euro pro gefälltem Baum. Die Höhe richtet sich nach dem ökologischen Wert des Baumes – alte Eichen sind teurer als junge Kiefern.

Zusätzliche Kosten:

  • Professionelle Baumfällung Kosten: 300-800 Euro je nach Baumgröße
  • Wurzelstockentfernung: 100-200 Euro
  • Entsorgung: 50-150 Euro pro Kubikmeter

Gesamtkosten-Beispiel: Für eine 25-jährige Birke mit 70 cm Umfang zahlst Du etwa:

  • Genehmigung: 100 Euro
  • Fällung: 400 Euro
  • Ersatzpflanzung (2 Bäume): 500 Euro
  • Gesamt: circa 1.000 Euro

Strafen bei illegaler Baumfällung

Baum fällen ohne Genehmigung ist kein Kavaliersdelikt. Die Bußgelder können drastisch ausfallen und Deine finanzielle Situation erheblich belasten. Je nach Bundesland und Wert des gefällten Baumes drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro.

Typische Strafmaße:

  • Ersttäter: 500-5.000 Euro pro Baum
  • Wiederholungstäter: bis zu 50.000 Euro
  • Besonders geschützte Bäume: bis zu 100.000 Euro

Zivilrechtliche Haftung kommt zusätzlich dazu: Du musst den ökologischen Schaden kompensieren. Das kann bei alten, wertvollen Bäumen teurer werden als das Bußgeld selbst. Ein 100-jähriger Eichenbaum kann einen Schadenersatz von 20.000-30.000 Euro nach sich ziehen.

Versicherungsschutz greift bei vorsätzlichen Verstößen nicht. Deine Haftpflichtversicherung wird Schäden durch illegale Baumfällung nicht übernehmen.

Härtefälle: Auch bei Notfällen (Sturmschäden, akute Gefahr) solltest Du die Behörde sofort informieren. Viele Ämter haben Notfall-Hotlines für solche Fälle.

Sonderregelungen und Ausnahmen

Akute Gefahrensituationen bilden eine wichtige Ausnahme: Bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben darfst Du den Baum auch ohne Genehmigung fällen oder sichern lassen. Du musst die Behörde aber unverzüglich danach informieren und die Maßnahme detailliert begründen.

Dokumentation bei Notfällen:

  • Fotos der Gefahrensituation vor der Fällung
  • Schriftliche Mitteilung an die Behörde binnen 3 Tagen
  • Eventuell Zeugenaussagen von Nachbarn
  • Wetterberichte bei sturmbedingte Schäden

Bauvorhaben unterliegen vereinfachten Verfahren: Mit einer gültigen Baugenehmigung ist die Baumfällung oft automatisch genehmigt. Prüfe die Bauunterlagen auf entsprechende Auflagen.

Post-facto-Genehmigungen sind in Ausnahmefällen möglich, aber teuer. Manche Behörden akzeptieren nachträgliche Anträge bei Notfällen gegen höhere Gebühren.

Häufig gestellte Fragen zur Baumfällgenehmigung

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?
Standardverfahren benötigen 4-8 Wochen. Bei umstrittenen Fällen oder erforderlichen Gutachten kann es bis zu 12 Wochen dauern. Reiche den Antrag daher rechtzeitig vor der geplanten Fällung ein.

Kann ich während der Brutzeit einen Baum fällen lassen?
Von März bis September herrscht Brutzeit-Schutz für Vögel. Baumfällungen sind in dieser Zeit grundsätzlich verboten, außer bei akuter Gefahr. Plane Deine erfolgreiche Baumfällung für Oktober bis Februar.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Du kannst Widerspruch einlegen oder den Antrag mit geänderten Begründungen neu stellen. Manchmal hilft es, alternative Lösungen wie einen Rückschnitt statt einer Fällung vorzuschlagen.

Müssen Nachbarn über die Baumfällung informiert werden?
Ja, bei größeren Bäumen oder Grenzfällen müssen Anlieger oft informiert werden. Sie haben teilweise ein Einspruchsrecht. Die Behörde informiert Dich über die entsprechenden Verfahrensschritte.

Darf ich selbst fällen oder brauche ich einen Profi?
Für die Genehmigung ist es egal, wer fällt. Aus Sicherheitsgründen solltest Du bei größeren Bäumen aber unbedingt einen erfahrenen Experten beauftragen. Die richtige Baumfällung Technik erfordert jahrelange Erfahrung.

Professionelle Hilfe für Baumfällarbeiten

Die Antragstellung ist nur der erste Schritt. Für die eigentliche Fällung solltest Du unbedingt professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Ein erfahrener Fachbetrieb kennt nicht nur die Baumschnitt Grundlagen, sondern auch alle Sicherheitsvorschriften und rechtlichen Anforderungen.

Mit anyhelpnow findest Du den besten Baumschnitt-Experten, der Dir bei Deiner Baumfällung professionell zur Seite steht. Unsere qualifizierten Fachkräfte übernehmen nicht nur die sichere Fällung, sondern beraten Dich auch bei der Antragsstellung und den erforderlichen Ersatzpflanzungen.

Zusätzlich kannst Du über anyhelpnow erfahrene Gärtner finden, die Dir bei der fachgerechten Neubepflanzung und allen weiteren Gartenarbeiten helfen. Von der Planung bis zur Durchführung – unsere Experten sorgen dafür, dass Dein Gartenprojekt perfekt gelingt.


Die wichtigsten Punkte im Überblick: Eine Baumfällgenehmigung benötigst Du ab 60-80 cm Stammumfang, je nach Bundesland. Der Antrag kostet 50-200 Euro, hinzu kommen Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen. Illegale Fällungen können bis zu 50.000 Euro Strafe kosten. Bei akuter Gefahr darfst Du sofort handeln, musst die Behörde aber unverzüglich informieren. Plane mindestens 6-8 Wochen für die Bearbeitung ein

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Garten & Pflanzen

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