Gebäudereinigung in Deiner Nähe: Reinigungsfirmen und Preise vergleichen

Du suchst eine Reinigungsfirma für Büro, Praxis oder Treppenhaus und willst vorher wissen, was eine Stunde Reinigung kostet? Hier findest Du Stundensätze, die Untergrenze aus dem Branchen-Mindestlohn und eine Checkliste für Angebote, die sich vergleichen lassen. Beschreib kurz Objekt und Turnus und erhalte kostenlos unverbindliche Angebote.

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Das sagen Kundinnen und Kunden über Reinigungsfirmen

„Unsere Büroflächen wurden gründlich und zuverlässig gereinigt. Das Team war pünktlich und sehr professionell. Wir sind rundum zufrieden!“

Martin H.

Januar 2025

„Die Glasreinigung war top – streifenfrei und schnell erledigt. Sehr gute Kommunikation und ein fairer Preis.“

Sandra V.

Dezember 2024

„Das Treppenhaus in unserem Mietshaus wurde zuverlässig gereinigt. Nur die erste Terminabsprache war etwas holprig, sonst alles top.“

Andreas E.

November 2024

„Die Gebäudereinigung ist sehr gründlich und das Personal freundlich und diskret. Wir arbeiten gerne langfristig mit diesem Dienstleister.“

Julia T.

Oktober 2024

„Nach dem Umbau hat das Reinigungsunternehmen alle Baustellenrückstände schnell beseitigt. Super Leistung!“

Tim S.

September 2024

„Gute Arbeit, allerdings wurden ein paar Details übersehen. Nach einem Hinweis wurde das aber sofort nachgebessert. Insgesamt ein positiver Eindruck.“

Leonie S.

November 2024

Was kostet eine Gebäudereinigung?

Ein Reinigungsangebot kommt in einer von zwei Formen: als Stundensatz oder als monatliche Pauschale. Hinter beiden steckt dieselbe Kalkulation. Die Firma schätzt, wie viele Stunden Deine Flächen im gewünschten Turnus brauchen, und multipliziert sie mit ihrem Satz. Frag deshalb immer nach den kalkulierten Stunden pro Woche, auch wenn Dir nur eine Pauschale genannt wird.

Nach unten ist der Stundensatz begrenzt. Für die Innen- und Unterhaltsreinigung gilt seit Januar 2026 ein Branchen-Mindestlohn von 15,00 € pro Stunde, für Glas- und Fassadenreinigung 18,40 €, in ganz Deutschland gleich. Mit Sozialabgaben, Urlaub, Mitteln, Maschinen und Anfahrt ergibt das einen Satz, unter dem kein Betrieb seine Kosten deckt.

Liegt ein Angebot deutlich darunter, spart es fast immer an der Zeit: Es sind weniger Stunden eingeplant, als die Fläche braucht. Das merkst Du nach ein paar Wochen an den Ecken, die niemand mehr erreicht. Die Spannen stehen in der Tabelle direkt unter diesem Abschnitt.

Marktrichtwerte: Stundensätze und Mindestlohn

LeistungMarktrichtwertWovon es abhängt
Unterhaltsreinigung (Büro, Praxis, Treppenhaus)27–42 € pro Stunde, nettoRegion, Turnus und Größe des Objekts; die Untergrenze folgt aus dem Mindestlohn der Innenreinigung
Glas- und Fassadenreinigung33–48 € pro Stunde, nettoHöhe, Zugang und Technik wie Teleskopstange oder Hubsteiger; eigene, höhere Lohngruppe
Grund- und Bauendreinigungnach Aufwand, meist nach BesichtigungVerschmutzung, Bodenbelag und Maschineneinsatz; abgerechnet zum Stundensatz der Firma oder als Festpreis
Branchen-Mindestlohn ab 01/202615,00 € Innenreinigung, 18,40 € Glas und Fassade, je Stunde bruttoallgemeinverbindlich und in allen Bundesländern gleich; das ist der Lohn der Kraft, nicht Dein Preis

Marktrichtwerte, regional abweichend, Stand 09/2026. Alle Stundensätze sind netto angegeben, so wie Reinigungsfirmen kalkulieren; dazu kommen 19 % Umsatzsteuer. Die Spannen sind aus dem allgemeinverbindlichen Mindestlohn-Tarifvertrag der Gebäudereinigung und dem regionalen Preisindex von IW und BBSR abgeleitet. Für Quadratmeterpreise nennen wir bewusst keine Zahl: Sie hängen am Turnus, und die kursierenden Werte haben keine belastbare Quelle.

Angebote vergleichen

Reinigungsangebote vergleichen: was ins Leistungsverzeichnis gehört

Zwei Reinigungsangebote lassen sich nur vergleichen, wenn beide dasselbe beschreiben. Das leistet ein Leistungsverzeichnis: eine Liste aller Flächen und Tätigkeiten mit dem Turnus, in dem sie erledigt werden. Seriöse Firmen erstellen es nach einer Besichtigung vor Ort, nicht aus einer Quadratmeterzahl am Telefon.

Hinein gehören die Räume mit Fläche und Bodenbelag, die Tätigkeiten je Raum und ihr Rhythmus: Papierkörbe täglich, Böden zweimal pro Woche, Glas im Quartal. Dazu die Reinigungszeiten, der Umgang mit Schlüsseln und Alarmanlage und die Frage, wer Mittel, Maschinen und Verbrauchsmaterial wie Seife und Papier stellt.

Zwei Punkte machen im Alltag den Unterschied: eine feste Vertretung bei Urlaub und Krankheit und eine regelmäßige Kontrolle durch die Objektleitung. Eine Firma, die beides schriftlich zusagt, plant mehr Stunden ein als eine, die es offenlässt. Genau das erklärt oft den Preisunterschied zwischen zwei Angeboten.

Angebote mit Leistungsverzeichnis anfragen
Reinigungskraft fährt mit einer Scheuersaugmaschine über den Boden eines hellen Büros, im Hintergrund reinigen Kollegen Fenster

Büro, Praxis oder Treppenhaus: was Dein Objekt braucht

Im Büro ist die Unterhaltsreinigung der Normalfall: Arbeitsplätze, Küche und Sanitärräume im festen Turnus, meist außerhalb der Arbeitszeit. Der größte Hebel ist der Rhythmus. Wer die Sanitärräume täglich, die Büroflächen aber zwei- oder dreimal pro Woche reinigen lässt, zahlt spürbar weniger als für eine tägliche Komplettreinigung.

In einer Arztpraxis richtet sich die Reinigung nach dem Hygieneplan der Praxis. Die Firma sollte ihn kennen, die vorgegebenen Mittel verwenden und nachweisen, welche Flächen wann gereinigt und desinfiziert wurden. Frag, ob sie schon Praxen betreut und wie ihre Dokumentation aussieht.

Für Vermieter und Eigentümergemeinschaften ist die Treppenhausreinigung der häufigste Auftrag. Ihre Kosten sind Betriebskosten und dürfen auf die Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Ein Plan im Hausflur, der die erledigten Termine zeigt, schafft Klarheit für alle Parteien.

Auf anyhelpnow sind die Reinigungsfirmen geprüft und verifiziert. Sie sind als Gewerbe angemeldet und rechnen mit Rechnung ab. Diese Rechnung ist Deine Grundlage für den Anspruch auf Gewährleistung und für die Nebenkostenabrechnung.

Reinigung für Dein Objekt anfragen
Gebäudereinigerin wischt den Boden eines langen Flurs in einem Bürogebäude, daneben ein Putzeimer

Woran Du eine gute Reinigungsfirma erkennst

Vier Fragen trennen ein belastbares Angebot von einem schönen Preis. Stell sie beim Besichtigungstermin, denn danach verhandelst Du über einen laufenden Vertrag.

Erstens: Wie viele Stunden pro Woche sind kalkuliert, und wer arbeitet in Deinem Objekt? Zweitens: Wer vertritt bei Urlaub und Krankheit? Drittens: Wie oft kontrolliert die Objektleitung, und wie meldest Du einen Mangel? Viertens: Welche Laufzeit und Kündigungsfrist hat der Vertrag?

Die letzte Frage wird oft vergessen. Eine Firma, die eine kurze Frist anbietet, verlässt sich auf ihre Arbeit statt auf die Vertragsbindung. Dazu kommt ein Blick auf die Bewertungen anderer Kundinnen und Kunden: Sie zeigen, ob ein Betrieb Termine und Absprachen auch nach Monaten noch hält.

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Was eine Gebäudereinigung übernimmt, und was nicht

Eine Reinigungsfirma deckt mehr ab, als viele in der Anfrage angeben. Wer alles auf einmal nennt, bekommt ein Angebot aus einer Hand statt drei einzelne.

  • Laufende Reinigung: Unterhaltsreinigung von Büros, Praxen, Läden und Treppenhäusern im festen Turnus, dazu Sanitärräume und Teeküchen.
  • Glas und Fassade: Fenster, Rahmen, Glasdächer und Fassaden, in der Höhe mit Teleskopstange oder Hubsteiger. Dafür gilt eine eigene Lohngruppe und damit ein eigener Preis.
  • Einmalige Einsätze: Grundreinigung von Böden, Baugrob- und Bauendreinigung nach dem Umbau, Industriereinigung von Hallen und Maschinen, Labor- und Reinraumreinigung.
  • Was ein anderes Profi-Gewerk macht: Die Reinigung im eigenen Haushalt übernimmt die Haushaltshilfe, Vorhänge und Arbeitskleidung die Textilreinigung, Räumen und Streuen der Winterdienst, das Ausräumen vor der Endreinigung die Entrümpelung.

Was die einzelnen Arbeiten kosten, steht weiter oben im Preis-Überblick. Wenn Du eine laufende Reinigung und eine Grundreinigung brauchst, frag beides zusammen an: Viele Firmen beginnen mit der Grundreinigung und gehen dann in den festen Turnus über.

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Kurz gefasst: Stunden, Leistungsverzeichnis, Vertretung

Drei Dinge entscheiden, ob Du mit Deiner Reinigungsfirma zufrieden bist. Das erste sind die Stunden hinter dem Preis. Ein Satz unter der Untergrenze aus dem Mindestlohn spart an der Reinigungszeit, nicht an der Marge.

Das zweite ist ein Leistungsverzeichnis nach Besichtigung, mit Flächen, Tätigkeiten und Turnus. Erst damit werden zwei Angebote vergleichbar. Das dritte ist eine schriftlich zugesagte Vertretung bei Urlaub und Krankheit.

In Deiner Nähe kannst Du geprüfte Reinigungsfirmen kostenlos und unverbindlich anfragen und die Angebote nebeneinanderlegen.

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Häufig gestellte Fragen

Für die Unterhaltsreinigung von Büros, Praxen und Treppenhäusern liegen die Stundensätze bundesweit bei rund 27 bis 42 € netto, für Glas- und Fassadenreinigung bei rund 33 bis 48 €. Die Untergrenze ergibt sich aus dem Branchen-Mindestlohn von 15,00 € beziehungsweise 18,40 € pro Stunde plus Sozialabgaben, Material und Anfahrt. Großstädte liegen am oberen Ende, ländliche Regionen und Ostdeutschland am unteren. Dazu kommen 19 % Umsatzsteuer (Stand 09/2026).

Beides kommt vor, und dahinter steckt dieselbe Kalkulation. Die Firma schätzt, wie viel Fläche eine Kraft in Deinen Räumen pro Stunde schafft, und rechnet daraus die Stunden je Woche. Diese Stunden mal Stundensatz ergeben die Monatspauschale. Ein Preis pro Quadratmeter sagt deshalb wenig, solange Du den Turnus nicht kennst: Tägliche Reinigung ist pro Einsatz günstiger, im Monat aber teurer als zwei Termine pro Woche.

Fensterreinigung wird meist nach Zeit oder nach Glasfläche berechnet. Rechne mit dem Stundensatz der Glasreinigung, bundesweit rund 33 bis 48 € netto, denn dafür gilt ein höherer Mindestlohn als für die Innenreinigung. Wie viele Stunden anfallen, hängt an Größe, Sprossen, Rahmen und Höhe. Ab dem ersten Obergeschoss ohne Balkon kommen oft Teleskopstange oder Hubsteiger dazu. Lass Dir sagen, ob Rahmen und Fensterbänke im Preis enthalten sind.

Weil der Stundensatz nach unten begrenzt ist. In der Gebäudereinigung gilt ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn von 15,00 € pro Stunde für die Innenreinigung. Mit Sozialabgaben, Urlaub, Krankheit, Mitteln und Anfahrt kommt kein Betrieb unter rund 27 € netto pro Stunde auf seine Kosten. Liegt ein Angebot deutlich darunter, sind meist weniger Stunden kalkuliert, als Deine Flächen brauchen. Frag nach den Stunden pro Woche und leg sie neben ein zweites Angebot.

Das hängt an der Nutzung, nicht an der Fläche. Sanitärräume und Küche brauchen in einem voll belegten Büro meist eine tägliche Reinigung, Arbeitsplätze und Böden oft nur zwei- bis dreimal pro Woche. Glasflächen und die Grundreinigung der Böden kommen in größeren Abständen dazu. Ein gestaffelter Turnus ist der größte Hebel beim Preis. Lass Dir im Angebot für jeden Raum getrennt zeigen, wie oft er gereinigt wird.

Die Unterhaltsreinigung hält den Zustand: Sie läuft im festen Turnus und entfernt den Schmutz, der im Alltag entsteht. Die Grundreinigung stellt ihn wieder her. Sie ist ein einmaliger oder jährlicher Einsatz gegen hartnäckige Verschmutzungen, alte Pflegeschichten auf dem Boden und schwer erreichbare Stellen, oft mit Maschinen. Sinnvoll ist sie vor dem Start eines neuen Reinigungsvertrags, damit die laufende Reinigung von einem sauberen Stand ausgeht.

Die Bauendreinigung kommt nach Umbau oder Neubau und vor dem Einzug. Sie entfernt Staub, Mörtel- und Farbreste, Aufkleber und Schutzfolien von Fenstern, Rahmen, Böden, Sanitär und Heizkörpern. Davor liegt oft eine Baugrobreinigung, die Schutt und groben Schmutz beseitigt, solange noch gearbeitet wird. Kläre, wer den Bauschutt entsorgt, denn das gehört meist nicht zur Reinigung. Die Kosten richten sich nach dem Aufwand und werden in der Regel nach einer Besichtigung angeboten.

Ja, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Die Kosten der Gebäudereinigung gehören nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten. Umgelegt werden darf, was tatsächlich anfällt und wirtschaftlich angemessen ist. Fehlt die Vereinbarung im Mietvertrag, trägt der Vermieter die Kosten selbst. Als Vermieter oder Hausverwaltung hilft Dir ein Leistungsverzeichnis mit festem Turnus, die Kosten in der Abrechnung nachvollziehbar zu belegen.

Als Privatperson ja, als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € im Jahr. Das gilt auch für Mieter und Eigentümer, wenn ihr Anteil an der Treppenhausreinigung in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen ist. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Für Unternehmen und Praxen ist die Reinigung eine Betriebsausgabe, die Umsatzsteuer ist als Vorsteuer abziehbar, sofern der Betrieb dazu berechtigt ist.

Nein. Das Gebäudereiniger-Handwerk ist seit 2004 zulassungsfrei. Eine Firma braucht für die Gründung keinen Meistertitel, sie muss aber als Gewerbe angemeldet sein. Viele Betriebe beschäftigen trotzdem Meister oder ausgebildete Gebäudereiniger, gerade für Glas-, Fassaden- und Sonderreinigung. Frag danach, wenn Dein Auftrag heikle Flächen wie Naturstein, Parkett oder Reinräume betrifft, und lass Dir Referenzen aus vergleichbaren Objekten nennen.

Grundsätzlich die Reinigungsfirma, wenn ihre Kraft den Schaden verursacht hat, etwa an Glas, Böden oder Geräten. Ob sie ihn auch bezahlen kann, hängt an ihrer Betriebshaftpflicht. Frag vor Vertragsbeginn danach und lass Dir zeigen, ob sie auch den Verlust von Schlüsseln abdeckt, denn ein verlorener Generalschlüssel kann eine ganze Schließanlage kosten. Halte bei der Übergabe den Zustand empfindlicher Flächen mit ein paar Fotos fest.

Beides regelt der Vertrag, und beides ist frei verhandelbar. Achte vor der Unterschrift auf drei Punkte: die Mindestlaufzeit, die Kündigungsfrist und eine automatische Verlängerung. Eine kurze Frist ist für Dich die beste Qualitätssicherung, weil die Firma Dich über ihre Arbeit halten muss. Frag außerdem nach einer Probezeit in den ersten Monaten, in der beide Seiten kurzfristig aussteigen können, falls die Reinigung nicht passt.

Für eine einmalige Grund- oder Bauendreinigung findest Du oft kurzfristig einen Termin. Eine laufende Unterhaltsreinigung braucht mehr Vorlauf, weil die Firma Dein Objekt besichtigt, Personal einplant und die Schlüsselübergabe organisiert. Plane diese Schritte ein, bevor Dein alter Vertrag endet. Wer mehrere Firmen gleichzeitig anfragt, bekommt schneller einen Besichtigungstermin.

Das regelt der Vertrag, und hier unterscheiden sich Firmen am stärksten von einer Einzelperson. Eine Reinigungsfirma sollte eine feste Vertretung zusagen, die Dein Objekt vorher kennengelernt hat. Frag, wie schnell die Vertretung einspringt, wer ihr die Schlüssel übergibt und ob ausgefallene Termine nachgeholt oder gutgeschrieben werden. Eine schriftliche Zusage dazu ist mehr wert als ein niedrigerer Stundensatz.

In der Regel ja: Mittel, Maschinen und Geräte stellt die Firma, ihr Preis steckt im Stundensatz. Verbrauchsmaterial wie Seife, Papierhandtücher und Müllbeutel ist dagegen oft nicht enthalten oder wird extra berechnet. Kläre das im Angebot, sonst vergleichst Du zwei Preise für zwei verschiedene Leistungen. Wenn Du bestimmte Mittel wünschst, etwa umweltzertifizierte oder solche für empfindliche Böden, schreib es gleich in die Anfrage.

Auf den Hygieneplan der Praxis. Er legt fest, welche Flächen wie oft und mit welchen Mitteln gereinigt oder desinfiziert werden. Die Reinigungsfirma sollte danach arbeiten, die vorgegebenen Mittel verwenden und ihre Einsätze dokumentieren. Frag nach Erfahrung mit Praxen, nach der Schulung des Personals und danach, wie Behandlungsräume, Wartebereich und Sanitär getrennt gereinigt werden. Viele Praxen lassen außerhalb der Sprechzeiten reinigen.