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Du suchst nach einer Möglichkeit, neben Deinem Hauptberuf flexibel Geld zu verdienen und dabei Deine Fähigkeiten voll auszuschöpfen? Bei anyhelpnow bieten wir Dir die perfekte Plattform, um Dein Nebengewerbe oder Deine freiberufliche Tätigkeit zu erweitern. Registriere Dich jetzt als Helfer:in und biete Deine Dienste in Bereichen an, die Deinen Interessen und Fähigkeiten entsprechen – sei es in gewerblichen Tätigkeiten wie die Hilfe im handwerklichen Bereich oder in der Pflege oder sei es als freiberufliche Tätigkeit wie z.B. im Grafikdesign oder in der Nachhilfe. Dir sind keine Grenzen gesetzt! Mit uns kannst Du Deinen eigenen Zeitplan festlegen, Deine Aufträge bequem verwalten und gleichzeitig als selbstständige:r Dienstleister:in agieren. Es ist an der Zeit, Deine Talente zu nutzen und dabei zusätzliches Einkommen zu generieren. Werde Teil der anyhelpnow-Plattform und entdecke neue Möglichkeiten, Deinen Lebensunterhalt zu verdienen!
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Prinzipiell bezeichnen Nebeneinkünfte sämtliche Einnahmen, die neben Deinem regulären Gehalt erzielt werden. Dies könnte zum Beispiel Einkommen aus selbstständiger oder ehrenamtlicher Arbeit, einen Minijob oder Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung umfassen. Die Steuerpflicht für Deine Nebeneinkünfte hängt von der Art der Nebentätigkeit und dem erzielten Einkommen ab. Ob der Nebenjob mit Deiner Hauptbeschäftigung zu tun hat oder nicht, ist steuerlich unerheblich. Bei anyhelpnow hast Du die Möglichkeit, entweder ein Gewerbe anzumelden oder freiberufliche Tätigkeiten anzubieten. Was als gewerbliche und was als freiberufliche Tätigkeit gilt, hängt von der Art des Nebenerwerbs ab. Genaueres dazu findest Du in den weiteren FAQs.
Die freien Berufe lassen sich in drei Kategorien unterteilen: Katalogberufe, katalogähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe. Für die Ausübung eines Katalogberufs oder katalogähnlichen Berufs ist eine abgeschlossene, berufsbefähigende Ausbildung erforderlich. Freiberufler, die in diese Gruppen fallen, sind in der Regel hochqualifiziert und üben Berufe wie Arzt, Anwalt, Ingenieur, Steuerberater oder Musiker aus. Daher fallen die meisten Studenten aufgrund ihres fehlenden Berufsabschlusses nicht in diese Kategorie. Im Gegensatz dazu betonen Tätigkeitsberufe nicht primär die formale Berufsbefähigung, sondern die ausgeführte Tätigkeit – was sie für Studenten eher zugänglich macht. Eine freiberufliche Tätigkeit als Student ist in den Bereichen Erziehung, Kunst, Schreiben, Unterricht oder Wissenschaft möglich. So werden typische Studentenjobs wie Nachhilfelehrer, Designer, Fotograf oder Texter als Tätigkeitberuf gewertet. Wenn Du im handwerklichen Bereich Deine Hilfe anbieten möchtest, bist Du gewerblich tätig.
Bei anyhelpnow kannst Du Deinen Gewerbeschein kostenlos beantragen. Du übernimmst nur die anfallenden Gebühren Deiner Gemeinde. Diese Kosten sind abhängig von Antragsart und Gemeinde. Diese liegen, je nach Gemeinde, zwischen 10 € und 60 €. Außerdem fällt eine jährliche Gebühr für die IHK an, da Du als Gewerbetreibender dazu verpflichtet bist, Mitglied in der IHK Deines Ortes zu sein. Ausgenommen hiervon sind nur Freiberufler, Handwerker und Landwirte. Die Anmeldung Deines Gewerbes bei der IHK, dem Finanzamt oder ggf. weiteren Stellen übernimmt hierbei das Gewerbeamt für Dich, Du musst Dich dabei um nichts kümmern. Die IHK-Gebühr variiert sehr stark je nach der Höhe Deines Jahresumsatzes. Als Student mit Gewerbeschein kannst Du aber mit etwa 40 € jährlich rechnen.
Nicht unbedingt, jedoch ist die Freigrenze sehr niedrig gesetzt. Im Rahmen Deines Hauptberufs darfst Du nebenbei freiberuflich oder gewerblich Einkünfte bis zu 410 € pro Jahr erzielen, ohne dass Steuern fällig werden. Du darfst hier Werbekosten in Deiner Steuererklärung geltend machen. Wenn Du z.B. insgesamt 600 € verdient hast, Du aber 100 € davon für Fahrtkosten und 100 € für Equipment ausgegeben hast, betragen Deine Einkünfte nur noch 400 €. Das bedeutet, Dein Nebeneinkommen bleibt steuerfrei, und Du musst es auch nicht in der Steuererklärung angeben. Bei einem darüberliegenden Betrag zählt das Finanzamt alle Deine Arbeitseinkünfte zusammen. Übersteigen Deine Nebeneinkünfte den Betrag von 410 €, aber liegen sie unter 820 €, so greift der sogenannte „erweiterte Härteausgleich“. Hierbei werden Deine Nebeneinkünfte um den Betrag reduziert, um den sie unter 820 € liegen. Angenommen, Du hast 700 € verdient, beträgt der Härteausgleich 820 € - 700 € = 120 €. Zu versteuern wären dann 700 € - 120 € = 580 €. Verdienst Du mehr als 820 €, werden die gesamten Einnahmen besteuert.
Damit Du bei anyhelpnow legal Deine Dienste anbieten kannst, ist ein Gewerbeschein notwendig, wenn Du keiner freiberuflichen Tätigkeit nachgehst. Dies mag zuerst ein wenig abschreckend klingen, ist jedoch ganz unkompliziert zu erhalten und anyhelpnow hilft Dir sogar dabei. Du musst kein eigenes Gewerbe besitzen. Der Gewerbeschein dient lediglich als Nachweis Deiner Selbstständigkeit, die Du ausübst, wenn Du Dienstleistungen auf anyhelpnow anbietest. Er dokumentiert, dass Du entgeltliche Dienstleistungen anbietest. Juristisch betrachtet bist Du kein Angestellter, sondern ein Dienstleister für Deine Kunden. Der Gewerbeschein ist keine ständig mitzuführende Identifikation wie ein Führerschein, sondern dient als Beleg für Dein Gewerbe.
Einen Gewerbeschein kannst Du bei Deinem zuständigen Gewerbeamt in Deiner Nähe beantragen oder Du nutzt die schnelle und bequeme Funktion zur Beantragung über unsere anyhelpnow-Plattform. Die Funktion findest Du in Deinem Profil.
Wenn Du neben Deinem Studium freiberuflich arbeiten möchtest, musst Du das innerhalb von vier Wochen ab Beginn der Tätigkeit beim Finanzamt melden. Dazu muss ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden. Diesen kannst Du entweder online über das Portal ELSTER ausfüllen oder Du lädst es im Formularcenter des Bundesministeriums für Finanzen herunter und schickst es Deinem zuständigen Finanzamt dann per E-Mail oder Post zu oder reichst es persönlich ein. Um Deine Hilfe bei anyhelpnow anzubieten, benötigen wir lediglich Deine Steuer-ID. Diese ist jedem zugewiesen und kann problemlos beim Finanzamt angefragt werden. Sobald Du uns diese mitteilst, kannst Du direkt loslegen!
Das Finanzamt macht keinen Unterschied zwischen einem Nebengewerbe und einem Hauptgewerbe. Hier ist lediglich wichtig, wie viel Du mit Deinem Nebengewerbe verdienst. Es gibt verschiedene Arten von Gewerben. Wir empfehlen Dir die Anmeldung eines Kleingewerbes. Hierbei musst Du nur darauf achten, dass Du im ersten Jahr nicht mehr als 22.000 € verdienst. Wenn Du das auf zwölf Monate verteilst, wären das ca. 1.833 € im Monat. Es spielt keine Rolle, ob Du in einem Monat mehr und in einem anderen weniger verdienst, solange die Summe 22.000 € im Jahr nicht überschreitet. In den Folgejahren darfst Du sogar bis zu 50.000 € mit Deinem Kleingewerbe verdienen. Ein Kleingewerbe bietet zudem im Vergleich zu größeren Gewerben mehrere Vorteile – hier bist Du weder zur Buchführung verpflichtet noch musst Du eine aufwendige Steuererklärung abgeben; eine Jahresumsatzsteuererklärung ist in diesem Fall völlig ausreichend. Profi
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