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BFSG Website barrierefrei: Was für Dich jetzt Pflicht ist

BFSG Website barrierefrei: Was für Dich jetzt Pflicht ist

09.10.2026

Lesezeit 3 Minuten

Zusammenfassung

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet seit Juni 2025 viele Onlineangebote zur Barrierefreiheit — Kleinstunternehmen sind teilweise ausgenommen. Der Beitrag klärt Geltungsbereich, die Anforderungen nach EN 301 549 und die Folgen bei Verstößen.

Zusammenfassung

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet seit Juni 2025 viele Onlineangebote zur Barrierefreiheit — Kleinstunternehmen sind teilweise ausgenommen. Der Beitrag klärt Geltungsbereich, die Anforderungen nach EN 301 549 und die Folgen bei Verstößen.

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Vielleicht hast Du in den letzten Monaten öfter den Begriff BFSG gelesen und Dich gefragt, ob das auch Deine Website betrifft. Du bist damit nicht allein. Viele Unternehmer wissen bis heute nicht genau, ob sie zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet sind. Dabei ist die Antwort oft klarer, als Du denkst.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre Website barrierefrei zu gestalten. Wer die Vorgaben ignoriert, riskiert Abmahnungen und Bußgelder. In diesem Artikel erklären wir Dir verständlich, was die BFSG Website Pflicht genau bedeutet, für wen sie gilt und wie Du Deine Website Schritt für Schritt anpasst.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie, den European Accessibility Act, in deutsches Recht um. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben zu ermöglichen.

Konkret bedeutet das: Produkte und Dienstleistungen, die elektronisch angeboten werden, müssen für Menschen mit Behinderungen auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Dazu zählen ausdrücklich auch Websites und Apps. Das Gesetz selbst wurde bereits 2021 verabschiedet, die eigentlichen Pflichten greifen aber erst seit Juni 2025.

Für wen gilt die BFSG Website Pflicht?

Nicht jede Website fällt automatisch unter das BFSG. Betroffen sind vor allem Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen im Sinne eines Verbrauchervertrags anbieten. Dazu gehören Onlineshops, Banken, Personenbeförderungsdienste, Mediendienste und alle Anbieter, die über ihre Website Produkte oder Leistungen verkaufen.

Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind von den Anforderungen ausgenommen, solange sie ausschließlich Dienstleistungen anbieten. Betreibst Du aber einen Onlineshop oder verkaufst Produkte über Deine Website, greift diese Ausnahme in der Regel nicht.

Auch wenn Dein Unternehmen formal nicht unter das Gesetz fällt: Eine barrierefreie Website wird von Google besser bewertet und erreicht mehr Menschen. Das lohnt sich also fast immer.

Seit wann muss Deine Website barrierefrei sein?

Der Stichtag für die Umsetzung ist der 28. Juni 2025. Ab diesem Datum müssen alle neuen und bestehenden Websites, die unter das Gesetz fallen, barrierefrei zugänglich sein. Für bereits bestehende Dienstleistungen gelten Übergangsregelungen bis 2028, in Einzelfällen sogar bis 2030.

Wichtig ist der Unterschied zwischen statischen und interaktiven Inhalten. Ältere PDF-Dokumente oder eingebettete Videos genießen teilweise noch Übergangsfristen. Kontaktformulare, Warenkörbe und der gesamte Bestellprozess Deines Onlineshops mussten dagegen schon zum Stichtag barrierefrei sein.

Was bedeutet barrierefrei für Deine Website konkret?

Als technischer Maßstab gilt die Norm EN 301 549, die sich an den WCAG 2.1 Level AA orientiert. Diese Richtlinien bauen auf vier Grundprinzipien auf.

Wahrnehmbarkeit bedeutet, dass alle Inhalte für jeden Nutzer erkennbar sein müssen. Dazu zählen Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos und ausreichende Farbkontraste von mindestens 4,5 zu 1 für normalen Text.

Bedienbarkeit heißt, dass sich Deine Website vollständig per Tastatur steuern lässt, ganz ohne Maus. Verständlichkeit fordert klare Sprache und eine logische, vorhersehbare Navigation. Robustheit stellt sicher, dass Screenreader und andere Hilfsmittel mit Deiner Website zuverlässig funktionieren.

Wer sich intensiver mit der technischen Umsetzung beschäftigen möchte, findet in unserem Beitrag zum barrierefreien Design konkrete Werkzeuge und eine praktische Checkliste.

Die Barrierefreiheitserklärung als Pflichtdokument

Neu mit dem BFSG ist eine Pflicht, die viele Unternehmen bislang übersehen: die Barrierefreiheitserklärung. Sie funktioniert ähnlich wie eine Datenschutzerklärung und gehört fest in den Footer Deiner Website.

In diesem Dokument beschreibst Du, wie barrierefrei Deine Website aktuell ist, welche Einschränkungen noch bestehen und wie Nutzer Barrieren melden können. Fehlt diese Erklärung komplett, ist das einer der Verstöße, die bei Kontrollen und Abmahnungen am schnellsten auffallen.

Welche Strafen drohen bei einem Verstoß?

Seit der Einführung des BFSG ist die Zahl der Abmahnungen spürbar gestiegen. Bereits wenige Wochen nach dem Stichtag verschickten spezialisierte Kanzleien erste Abmahnungen wegen fehlender Barrierefreiheit. Die Kosten dafür liegen häufig zwischen 3.500 und 20.000 Euro, inklusive Anwalts- und Prüfkosten.

Zusätzlich können die zuständigen Marktüberwachungsbehörden Bußgelder verhängen. Diese reichen je nach Schwere des Verstoßes bis zu 100.000 Euro. Besonders häufig betroffen sind Shops ohne barrierefreies Bestellformular oder ganz ohne Barrierefreiheitserklärung.

Genau wie bei der DSGVO gilt auch hier: Wer proaktiv handelt und Mängel dokumentiert, steht im Ernstfall deutlich besser da als jemand, der das Thema komplett ignoriert.

Ist meine Website vom BFSG betroffen? Direkte Antworten

Viele Fragen zum BFSG lassen sich in wenigen Sätzen beantworten. Hier die häufigsten Situationen aus der Praxis.

Wenn Du fragst "Muss meine kleine Online-Boutique barrierefrei sein?", lautet die Antwort meist ja, sobald Du Produkte über die Website verkaufst und mehr als zehn Mitarbeitende oder über 2 Millionen Euro Umsatz hast.

Wenn Du fragst "Gilt das BFSG auch für meine reine Info-Website ohne Bestellfunktion?", ist die Antwort in den meisten Fällen nein, solange keine elektronische Dienstleistung im Sinne eines Verbrauchervertrags angeboten wird. Ein Kontaktformular zur Terminvereinbarung kann das allerdings schon ändern.

Wenn Du fragst "Was passiert, wenn ich die Frist verpasst habe?", solltest Du nicht abwarten, sondern schnellstmöglich handeln. Eine begonnene Umsetzung mit dokumentierten Maßnahmen wirkt bei Behörden und in Abmahnverfahren deutlich milder als völlige Untätigkeit.

So machst Du Deine Website Schritt für Schritt barrierefrei

Der Einstieg gelingt am besten mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme. Prüfe zunächst mit kostenlosen Tools wie WAVE oder Lighthouse, wo die größten technischen Lücken liegen.

Kümmere Dich danach um die Basis: Alt-Texte für alle Bilder, ausreichende Farbkontraste und eine funktionierende Tastaturnavigation. Diese drei Maßnahmen beheben bereits einen großen Teil der häufigsten Barrieren.

Erstelle anschließend Deine Barrierefreiheitserklärung und verlinke sie im Footer. Plane zum Schluss regelmäßige Tests ein, denn jede neue Unterseite oder jedes neue Formular kann neue Barrieren einführen. Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern eine dauerhafte Aufgabe.

Wenn Du Deine Website ohnehin gerade technisch überarbeitest, lohnt sich ein Blick auf begleitende Themen wie Generative Engine Optimization, denn viele Barrierefreiheitsmaßnahmen wie sauberes HTML und klare Struktur verbessern gleichzeitig Deine Sichtbarkeit in Suchmaschinen und KI-Antworten.

Häufig gestellte Fragen zum BFSG

Ab wann genau gilt das BFSG? Die Pflichten gelten seit dem 28. Juni 2025 für neue Websites und Dienstleistungen. Für bestehende Angebote laufen Übergangsfristen teilweise bis 2028.

Gilt das BFSG auch für B2B-Websites? Nein, das Gesetz zielt auf Angebote für Verbraucher ab. Reine B2B-Websites ohne Endkundengeschäft fallen in der Regel nicht darunter.

Reicht ein Accessibility-Plugin für WordPress aus? Automatisierte Plugins decken meist nur einen Teil der WCAG-Kriterien ab. Sie sind ein guter Anfang, ersetzen aber keine manuelle Prüfung und keine Barrierefreiheitserklärung.

Muss ich auch alte PDF-Dokumente barrierefrei machen? Für bereits veröffentlichte Dokumente gelten häufig Übergangsfristen. Neue PDF-Dokumente solltest Du von Anfang an barrierefrei erstellen.

Wer kontrolliert die Einhaltung des BFSG? Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Zusätzlich können Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände Verstöße über das Wettbewerbsrecht abmahnen.

Professionelle Unterstützung für Deine barrierefreie Website

Die Umsetzung der BFSG Website Pflicht ist technisch anspruchsvoll und lässt sich nur selten nebenbei erledigen. Mit anyhelpnow findest Du erfahrene Experten für Digitales Marketing, die Deine Website nach WCAG-Standards analysieren und die passende Strategie für Deine Zielgruppe entwickeln.

Für die konkrete technische Umsetzung stehen Dir über anyhelpnow außerdem qualifizierte Fachleute im Bereich Computer & Technik zur Seite. Sie kümmern sich um Kontrastwerte, Tastaturnavigation und die korrekte Struktur Deiner Website, damit Du die Fristen des BFSG entspannt einhältst und gleichzeitig neue Kundengruppen erreichst.

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